26. Steueranwaltstag 2020 Plus:
Online-Seminar beA für Steueranwälte –
Anleitung zur Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs im Kontakt mit Finanzgerichten und Finanzämtern
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) muss spätestens zum 1.1.2022 aktiv für die Korrespondenz mit den Gerichten genutzt werden. Bereits jetzt kann es freiwillig auch für die Korrespondenz mit Finanzgerichten und Finanzämtern, sofern diese über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach verfügen, genutzt werden. Das Seminar vermittelt konkrete Hinweise für den Einsatz und die rechtssichere Nutzung des beA für Steueranwältinnen und Steueranwälte mit und ohne Kanzleisoftware.
Was sind die Schwerpunkte?
* Einbindung von Mitarbeitern/-innen und den unterschiedlichen Signaturmöglichkeiten
* Einfache und qualifizierte elektronische Signatur, Stapelsignatur, Containersignatur, externe Signatur – Was ist zulässig und wann verboten?
* Was ist bei Störungen des beA zu beachten?
* Wie können Fristen sicher eingehalten werden?
* Welche Haftungsrisiken bestehen und wie können diese vermieden werden?
* Wie handhabt man Vertretungen?
* Was ist beim Ausscheiden von Anwälten/-innen und Mitarbeitern/-innen zu beachten?
Sofern am Seminartag das beA verfügbar ist, zeigen wir live, wie Sie das beA optimal nutzen.
Gerne können Sie mit Ihrer beA-Karte (nebst PIN) aktiv teilnehmen.