In Zusammenarbeit mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft findet bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt ein praxisorientierter Workshop statt:
Workshop zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach für Anwälte und Mitarbeiter
Können Sie Ihr beA ohne Mitarbeiter bedienen? Die Rechtsprechung sagt:
„Ein Rechtsanwalt ist als Inhaber eines beA nicht nur verpflichtet, die technischen Einrichtungen zum Empfang von Zustellungen und Mitteilungen über das beA lediglich vorzuhalten, vielmehr ist der Rechtsanwalt zugleich verpflichtet, sich die Kenntnisse zur Nutzung dieser technischen Einrichtungen anzueignen, damit er die über beA zugestellten Dokumente auch gemäß § 31a Abs. 6 BRAO zur Kenntnis nehmen kann.“
Die Bundesländer haben bereits 2020 schrittweise mit der aktiven Nutzungspflicht begonnen, beispielsweise muss in der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein ausschließlich elektronisch über das beA eingereicht werden. Weitere Bundesländer können ab 2021 nachziehen. Spätestens zum 1.2.2022 muss bundesweit über das beA eingereicht werden.
Ist Ihre Kanzlei darauf vorbereitet?
Wir zeigen Ihnen in der Praxis, wie Sie das beA mit und ohne Anwaltssoftware in Ihren Kanzleialltag integrieren und die Arbeitsteilung zwischen Anwalt und Mitarbeiter sinnvoll gestalten.
Scannen, drucken, exportieren – was ist sinnvoll und notwendig? Die Tücken stecken im Detail. Was ist bei Störungen des beA zu beachten? Wie können Fristen sicher eingehalten werden?
Einfache und qualifizierte elektronische Signatur, Stapelsignatur, Containersignatur, externe Signatur – was ist zulässig und wann verboten?
Welche Haftungsrisiken bestehen und wie können diese vermieden werden? Wie handhabt man Vertretungen? Was ist beim Ausscheiden von Anwälten und Mitarbeitern zu beachten?
Sofern am Seminartag das beA verfügbar ist, zeigen wir live, wie Sie das beA optimal nutzen.
Bitte bringen Sie Ihre beA-Karte nebst PIN mit.
Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack
Ort: Online