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SAFE-ID für Anwaltspostfach beA – wie und wozu?

SAFE-ID für Anwaltspostfach beA – wie und wozu?

Ein elektronischer Briefkopf ist sinnvoll, um mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA zu arbeiten.

Allerdings soll die persönliche Identifikationsnummer des Anwalts, die sogenannte SAFE-ID, nicht auf dem Briefkopf erscheinen.

SAFE-ID nicht erforderlich

SAFE-ID nicht erforderlich

Hierzu Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, im Interview mit Ilona Cosack:

„Es ist zwar richtig, dass jeder Kollege eine SAFE-ID-Nummer erhält, also seine Postfachnummer. Sie ist aber nur maschinenlesbar, kann also von einem Dritten nirgendwo eingegeben werden, um so Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzubauen. Wozu also eine solche Angabe auf einem Briefkopf?“