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Neue Schlagzeilen – BRAK und Anwaltspostfach beA oder der Unterschied zwischen Punkt und Bindestrich

Wieder einmal gibt es neue Schlagzeilen zum Anwaltspostfach beA

Punkt und Bindestrich: bea.brak.de vs. bea-brak.de

Die BRAK modernisiert ihre Informationsseite bea.brak.de zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA).
Das wäre -eigentlich- nicht der Rede wert, aber im Zuge dieser Arbeiten wurden von verschiedenen Seiten Sicherheitsbedenken geäußert.
beck-aktuell schreibt: „Sicherheitslücke bei beA-Supportseite?“
Stefan Hessel, Rechtsanwalt bei Reusch Law und CEO von defendo IT der schon mit einigen IFG-Anfragen bei @fragdenStaat um Aufklärung bei der BRAK ersuchte, fasste bei Twitter die Ereignisse zusammen.
So wies Rechtsanwalt Dr. Martin Delhey am 28. September 2020 um 12.52 Uhr bei Twitter darauf hin, dass die beA-Supportseite (Anmerkung von mir: gemeint ist die beA-Informationsseite bea.brak.de, nicht die beA-Supportseite portal.beasupport.de des Dienstleisters Wesroc) offenbar gehackt sei. Als Screenshot präsentierte er:
Ob es sich dabei um die BRAK oder um Hacker handelt, ist unklar:
Offenbar wurde bereits zum zweiten Mal versucht, die beA-Informationsseite zu aktualisieren.
Bereits am 25. Juni 2020 wies ITK Security darauf hin:
Bereits am Montagabend berichtet Golem: „BeA-Webseite zeitweise angreifbar. Die Webseite zum Anwaltspostfach BeA ist zurzeit offline – zwischendurch war eine ungeschützte WordPress-Installation erreichbar.
Nunmehr (30.9.2020, 23 Uhr) gibt es eine Interims-Seite, die auf die beA-Supportseite und auf die BRAK-Seite verweist:
Im beA-Newsletter 13/2020 vom 30.9.2020, den wahrscheinlich aufgrund der erneuten Registrierung nicht mehr alle beA-Nutzer beziehen, weist die BRAK darauf hin:

„Hinweise zu bea.brak.de und bea-brak.de

Seit dem 28.9.2020 ist die Informationsseite nicht mehr erreichbar, auf der die BRAK bislang Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach bereitgestellt hat. Der Zugang zur beA-Webanwendung steht in keinerlei Zusammenhang mit der Informationsseite und ist von der Nichterreichbarkeit nicht betroffen. Für den Ausfall der Informationsseite bitten wir um Entschuldigung. Umfassende Informationen rund um die Nutzung des beA sowie technische Informationen finden Sie auch auf dem Serviceportal. Die aktuelle Ausgabe und das Archiv des beA-Newsletters sowie den Index zum beA-Newsletter finden Sie hier.“

Hier häufen sich die Anfragen von besorgten Anwälten, die nach der Sicherheit des beA fragen.
Es gibt viele ungeklärte Fragen…
Viel lieber würde ich über positive Nachrichten zum Anwaltspostfach beA berichten. Die gute Nachricht: Heute gab es ein Online-Seminar für die Mitglieder des Bonner Anwaltvereins. Drei TeilnehmerInnen hatten die Gelegenheit, ihren Bildschirm zu teilen und bei dem beA-Aktiv-Workshop eine Zustellung von Anwältin zu Anwalt live durchzuführen. Danke an diejenigen, die sich getraut haben und sich so mit ihrem beA etwas angefreundet haben. Eine Mehrheit der Teilnehmer wird nach dem Online-Seminar ihr beA jetzt auch aktiv nutzen. So klingt der Tag doch etwas versöhnlich aus.