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ERV ab 1. August 2015 auch beim VerfGH Koblenz möglich

Zum 1.8.2015 ist der elektronische Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eröffnet

Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke können beim VerfGH Koblenz rechtswirksam auf elektronischem Weg eingereicht werden. Der VerfGH Rheinland-Pfalz ist damit bundesweit das erste Verfassungsgericht, das den ERV ermöglicht.

Bitte beachten Sie, dass Schriftsätze nur mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) elektronisch eingereicht werden können.

 Quelle: VerfGH Koblenz, Pressemitteilung vom 30.7.15.