ERV ab 1. August 2015 auch beim VerfGH Koblenz möglich
Zum 1.8.2015 ist der elektronische Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eröffnet
Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke können beim VerfGH Koblenz rechtswirksam auf elektronischem Weg eingereicht werden. Der VerfGH Rheinland-Pfalz ist damit bundesweit das erste Verfassungsgericht, das den ERV ermöglicht.
Bitte beachten Sie, dass Schriftsätze nur mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) elektronisch eingereicht werden können.
Quelle: VerfGH Koblenz, Pressemitteilung vom 30.7.15.