Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-FördG) ist am 16.10.2013 verkündet worden (BGBl I 13, 3786).

ERV ab 1. August 2015 auch beim VerfGH Koblenz möglich

Zum 1.8.2015 ist der elektronische Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eröffnet

Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke können beim VerfGH Koblenz rechtswirksam auf elektronischem Weg eingereicht werden. Der VerfGH Rheinland-Pfalz ist damit bundesweit das erste Verfassungsgericht, das den ERV ermöglicht.

Bitte beachten Sie, dass Schriftsätze nur mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) elektronisch eingereicht werden können.

 Quelle: VerfGH Koblenz, Pressemitteilung vom 30.7.15.

 

Interview mit Ilona Cosack zum beA

Zum 01.01.2016 wird jedem Rechtsanwalt das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zur Verfügung gestellt. Das Institut für Wissen in der Wirtschaft, IWW, gibt in einem Sonderheft AK Anwalt und Kanzlei“ Impulse, wie sich die neue Technik gewinnbringend einsetzen lässt.

Ralf Zosel sprach mit der Autorin des Sonderheftes, Ilona Cosack,

Ilona Cosack

Ilona Cosack

Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack in Mainz: Lesen Sie hier das Interview.