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Anwaltspostfach beA: Startklar zum 1.1.2018?

Das Anwaltspostfach beA: Startklar zum 1.1.2018?

In 22 Tagen ist es soweit: Was viele Anwälte immer noch gerne verdrängen möchten, wird dann zur Realität:

Die Empfangspflicht tritt in Kraft.

Anwälte müssen Zustellungen und den Zugang von Nachrichten zur Kenntnis nehmen und gegen sich gelten lassen.

Kartenlesegeräte sind mittlerweile ausverkauft, wer seine beA-Karte noch nicht in Händen hält, könnte Nachrichten verpassen.

Im Haufe-Portal habe ich geschrieben, worauf zu achten ist.

 

Gute Nachricht für alle, die zum Jahresende noch Mahnbescheide verschicken müssen:

Das EGVP wurde bis zum 14. Februar 2018 verlängert. Wichtig: Das Gericht antwortet immer auf den Kanal, über den gesendet wird.

Wer über das EGVP sendet, erhält die Antwort auch über das EGVP. Wer über beA sendet, erhält die Antwort über beA.

Löschen Sie Ihr EGVP-Postfach, sobald es nicht mehr benötigt wird. Die Seite EGVP enthält den Hinweis:

„Sollten Sie Ihr Postfach noch öffnen können, nehmen Sie die Löschung bitte selbst im EGVP vor und nutzen nicht das unten stehende Serviceformular.

Öffnen Sie hierfür das zu löschende Postfach. Rufen Sie dann nochmals eventuell im Postfach befindliche Nachrichten ab. Schließen Sie dieses Postfach dann. Sichern Sie die Nachrichten soweit notwendig. Öffnen Sie das aktiv genutzte Postfach. Sie können das überzählige Postfach sodann über den Menüpunkt -> Postfach -> löschen selbst entfernen.“

Peter Schwindling von kanzleirechner.de hat auf seinem anwaltssoftware-blog.de die verschiedenen Möglichkeiten beschrieben, wie man Mahnbescheide versenden kann.