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Bitte einsteigen…

Christoph Sandkühler, Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der BRAK, rät:

Nutzen Sie die Spätsommertage und kümmern sich um Ihr beA. Machen Sie sich Gedanken über Ihre Büroorganisation im beA-Zeitalter: Wie viele Mitarbeiter sollen/dürfen auf mein Postfach zugreifen? Welcher Kollege soll mich vertreten, wenn ich im Urlaub oder krankheitsbedingt abwesend bin? Von welchen Orten brauche ich einen Zugriff auf das beA? Im Büro, Zuhause, unterwegs? Die Antworten auf diese Fragen bestimmen auch die notwendige technische Ausstattung.

Vor einem Jahr hieß es noch „beA kommt“. Jetzt steht beA vor der Einfahrt. Alle Signale sind auf grün. Steigen Sie ein!

beA-Karte: First come – first served

Schnell sein lohnt sich: Die Herstellung und der Versand der beA-Karte Basis beginnt im Oktober. Die BRAK weist darauf hin, dass das „first come first served“-Prinzip gilt, eine frühzeitige Bestellung sich lohnen würde.

 

 

ERV ab 1. August 2015 auch beim VerfGH Koblenz möglich

Zum 1.8.2015 ist der elektronische Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eröffnet

Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke können beim VerfGH Koblenz rechtswirksam auf elektronischem Weg eingereicht werden. Der VerfGH Rheinland-Pfalz ist damit bundesweit das erste Verfassungsgericht, das den ERV ermöglicht.

Bitte beachten Sie, dass Schriftsätze nur mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) elektronisch eingereicht werden können.

 Quelle: VerfGH Koblenz, Pressemitteilung vom 30.7.15.

 

Fristsache: 1. Januar 2016

Das besondere elektronische Anwaltspostfach beA ist der Zugang der
Anwaltschaft zum elektronischen Rechtsverkehr.
Jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin wird zum 1.1.2016 von der BRAK
ein eigenes beA erhalten. Der Zugang zum Postfach ist einfach: Entweder über
einen üblichen Webbrowser oder direkt über Ihre Kanzleisoftware. Sie selbst
können natürlich mit ihrem Postfach arbeiten, aber auch Ihre Mitarbeiter oder
Ihre Urlaubsvertretung. Unkompliziert ist auch die Bedienung des Postfaches –
digital, einfach, sicher.

Interview mit Ilona Cosack zum beA

Zum 01.01.2016 wird jedem Rechtsanwalt das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zur Verfügung gestellt. Das Institut für Wissen in der Wirtschaft, IWW, gibt in einem Sonderheft AK Anwalt und Kanzlei“ Impulse, wie sich die neue Technik gewinnbringend einsetzen lässt.

Ralf Zosel sprach mit der Autorin des Sonderheftes, Ilona Cosack,

Ilona Cosack

Ilona Cosack

Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack in Mainz: Lesen Sie hier das Interview.