Bundesnotarkammer

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beA: Es verschiebt sich nur der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Kartenbestellungen sind weiterhin möglich


Am 27. November 2015 teilt die BRAK auf Ihrer beA-Internetseite mit, dass die Bestellung der beA-Karten weiterläuft. Da sich lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht aber das Sicherheitskonzept ändert, wird die beA-Karte nach wie vor für die Erstregistrierung benötigt. Eine Stornierung bereits bestellter Karten ist nicht möglich. Der Versand der bestellten beA-Karten hat in der vergangenen Woche begonnen, vgl. auch unsere Meldung vom 27. November 2015.

beA-Karte: First come – first served

Schnell sein lohnt sich: Die Herstellung und der Versand der beA-Karte Basis beginnt im Oktober. Die BRAK weist darauf hin, dass das „first come first served“-Prinzip gilt, eine frühzeitige Bestellung sich lohnen würde.

 

 

Anfang August auf den Posteingang achten!

Anfang August erhalten alle zugelassenen Rechtsanwälte Post vom Kartenanbieter. Achtung, keine elektronische, sondern herkömmlich per Brief.

In diesem Brief erhalten Sie wichtige Informationen, wie Sie die beA-Karte und ggf. benötigte Kartenlesegeräte bestellen können. 16.08.2015: NEUE INFORMATION Weiterlesen