Beiträge

Anwaltspostfach beA – Panel-Diskussion beim Legal Tech & Innovation Forum Frankfurt

Anwaltspostfach beA – Panel-Diskussion beim

Als Sonderevent angekündigt, befasste sich das Legal Tech & Innovation Forum Frankfurt zum Jahresauftakt 2018 mit dem größten IT-Projekt der Anwaltschaft, dem Anwaltspostfach beA.

Twitter und Hashtags durften nicht fehlen. Unter dem Hashtag #legaltechforum wurde fleißig live aus dem Hörsaal der Goethe Universität getwittert.

Die Sponsoren des Abends erfreuten die Anwesenden mit Brezeln und Getränken.

Wer nicht persönlich teilnehmen konnte und damit auch das Networking vor und nach der Veranstaltung verpasste, konnte per Live-Stream die Diskussion mitverfolgen.

Darüber hinaus sorgten die Organisatoren Michael Grupp (Lexalgo), Tamay Schimang (streamlaw) und Dr. Bernhard Fiedler (Norton Rose Fulbright) für einen zeitgemäßen Chat,  der  im Rahmen der Schlußdiskussion mit den Diskutanten des Abends abgearbeitet wurde.

Rechtsanwalt Markus Hartung, (2. von links), Direktor des Bucerius Center on the Legal Profession und profunder Kenner der Legal Tech Szene, moderierte pointiert den Abend mit den Experten:

Markus Drenger, Chaos Darmstadt e.V. (außen links)

Rechtsanwalt Dr. Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin (außen rechts)

Rechtsanwalt Dr. Christian Bauer, Norton Rose Fulbright, als Anwender und stellvertretend für die Großkanzleien (Mitte)

Nicolas Bös, CTO bei Nolte & Lauth, ehemals Product Manager bei Atos Worldline (2. von rechts)

Markus Drenger, Chaos Darmstadt e.V.

wurde mit Applaus begrüßt. Er erklärte, dass befreundete Anwälte ihn gebeten hatten, mal zu schauen, was man mit dem beA machen kann. Das war im September 2017. Er hätte sich mit Freunden dann die Software mal in seiner Freizeit an ein paar Abenden angeschaut. Aus Zeitmangel sei das dann ins Stocken geraten, so dass die Fehler erst im Dezember 2017 entdeckt wurden.

Anstelle seinen Überlegungen freien Lauf zu lassen, hätte er zuerst die BRAK, dann das BSI, T-Systems/Telesec und Apache Deltaspike informiert. Die BRAK hätte nicht reagiert, so dass das Zertifikat bestimmungsgemäß von T-Systems/Telesec gesperrt wurde. Die weitere Entwicklung ist bekannt. Seit dem 23. Dezember 2017 ist beA offline.

Rechtsanwalt Dr. Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin

Markus Hartung, auch Rechtsanwalt in Berlin, dankte „seinem“ Präsidenten, dass er sich im Gegensatz zur BRAK der Diskussion stellt. Die RAK Berlin sei auch vorbildlich in der Kommunikation und veröffentliche auf ihrer Homepage die wesentlichen Inhalte ihrer Vorstandsprotokolle, Jahresberichte und Stellungnahmen. Mollnau erläutere auf Nachfrage von Markus Hartung die Vergabe des Auftrages an Atos. Es gebe eine Geheimhaltungsklausel, der Antrag der RAK Berlin auf Offenlegung wurde abgelehnt. Er könne jedoch sagen, dass ein Vergabeverfahren für die Ausschreibung erfolgt sei, etwa 25 Softwareanbieter wurden eingeladen. Jedoch nur 5 oder 6 hätten ein Angebot abgegeben. „Die BRAK hat sich beraten lassen, vorher und danach.“ Unter Beratung von Capgemini sei dann Atos als Dienstleister ausgesucht worden.   Die regionalen Kammern würden in die Entscheidungen nicht eingebunden, es habe zur beA-Abschaltung keine Telefonkonferenz gegeben. Jetzt sei wichtig, die sichere Kommunikation und das beA nicht zu verteufeln, in die Debatte müsse Ruhe einkehren. Es müsse eine eindeutige und klare Fehleranalyse erfolgen. Die Berliner Kammer vertraue den Ausführungen von Atos nicht mehr. Eine intensive Prüfung müsse erfolgen, vorher dürfe beA nicht online gehen. Nach Durchführung des beAthon und Vorlage des Gutachtens der secunet Security Networks AG werde die Hauptversammlung der BRAK darüber entscheiden, ob das beA im April oder Mai wieder online gehen könne oder nicht reparabel sei.

Rechtsanwalt Dr. Christian Bauer, Norton Rose Fulbright

betreut Unternehmen und Syndikusanwälte auch bei der Risikoanalyse und Umsetzungskonzepten zum beA. Dort sei es eine enorme Herausforderung, das beA in die IT-Landschaft von Unternehmen zu implementieren. Er fragte, warum es keine App-Lösung auf Tablets gebe. Das BMJ müsse Rechtssicherheit schaffen. Welche Pflichten und Risiken sind zu beachten? Der Nutzer müsse ernst genommen werden. Er berichtete aus seiner Kanzlei mit 150 Berufsträgern, dass Botschafter ausgewählt wurden, die das beA als Vorreiter genutzt haben und dann ein eigenes Schulungskonzept erstellt wurde. Auch wurden die Arbeitsverträge angepasst, um ausscheidende Anwälte in die Pflicht zu nehmen.

Nicolas Bös, CTO bei Nolte & Lauth, ehemals Product Manager bei Atos Worldline

stellte die Arbeitsweise bei IT-Großprojekten dar. Sein Vergleich mit dem Berliner Flughafen BER: 2012 waren es nur die Rauchmelder, jetzt wäre es am besten, man würde BER abreißen. Software sei nie perfekt. Beim beA seien es wahrscheinlich nicht nur die Rauchmelder. Man solle sich jetzt auf das Minimalprojekt konzentrieren. Er wünschte den Anwälten Gelassenheit und Ruhe, das durchzustehen. Mit frohem Mut und einer positiven Grundstimmung würde es viel besser klappen.

Moderator Markus Hartung wies zum Schluss noch darauf hin, dass es für den Waldbestand wahrscheinlich ganz gut sei, dass beA derzeit offline sei. Denn die Gerichte wären zum großen Teil noch nicht in der Lage, elektronisch eingehende Schriftsätze auch elektronisch weiterzuleiten. Da erst 2026 bei Gericht eine digitale Aktenführung erfolgen soll, wird als Folge der Papierakte alles ausgedruckt.

Dazu hat das Anwaltsblatt am 24. Januar 2018 einen Ortsbesuch beim OLG Celle durchgeführt. Mit 9.000 Seiten pro Tag rechnet das OLG Celle, 200 Millionen Blatt Papier im Jahr werden allein für das Land Niedersachsen benötigt. Aber die Drucker seien nicht gekauft, sondern lediglich für ein paar Jahre gemietet. Die Mitarbeiter sollen sich Schritt für Schritt an die Umstellung gewöhnen. Der Autor des Artikels, Henning Zander, freier Journalist in Hannover schreibt: „Selbst wenn das beA funktionieren würde, ist es derzeit im Grunde immer noch einfacher, dem Gericht ein Fax zu schicken. Denn beim beA machen die Nutzer immer noch viele Fehler. Sind die notwendigen Daten nicht vollständig, hat das Gericht ein Problem, das Schreiben richtig zuzuordnen. Das müssen dann die Wachtmeister machen, und die Nachricht zum richtigen Richter bringen. Wie in den guten alten Zeiten.“

 

Veranstaltungen

Es konnte leider nichts gefunden werden

Entschuldigung, aber kein Eintrag erfüllt Ihre Suchkriterien