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Schöne Bescherung? beA Relaunch drei Wochen vor Weihnachten

Schöne Bescherung?

Anwaltspostfach beA erhält drei Wochen vor Weihnachten neue Optik

Update verschoben 2.12.2021:

„Liebe beA-Anwenderinnen,
Liebe beA-Anwender,

mit dem Sondernewsletter 7/2021 vom 29.11.2021 hatte die BRAK Ihnen angekündigt, dass heute, am 2.12.2021, die neue beA-Version 3.10 allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt werden sollte.

Leider haben wir bei den letzten Tests vor der Bereitstellung noch einen Fehler beim Versand von Nachrichten an mehrere Empfänger festgestellt. Da wir Ihnen aber eine ausgereifte Version zur Verfügung stellen möchten, die auch den zuverlässigen Versand von Nachrichten an mehrere Empfänger ermöglicht, haben wir uns dazu entschieden, die Veröffentlichung der Version 3.10 zu verschieben. Wir werden den aufgetretenen Fehler beheben und Sie rechtzeitig informieren, zu welchem Termin wir die Version 3.10 herausgeben werden. Dabei werden wir berücksichtigen, dass die Bereitstellung mit ausreichendem Abstand zum Inkrafttreten der aktiven Nutzungspflicht des beA am 1.1.2022 erfolgen wird.

Auf die derzeit aktuelle Version hat der festgestellte Fehler keinen Einfluss. Sie können Ihr beA wie gewohnt nutzen. Mit der aktuellen Version 3.8 stehen Ihnen ein stabiler Betrieb sowie alle Funktionalitäten zur Verfügung, die Sie für die aktive Nutzung des beA benötigen.

Wir bitten Sie, etwaige Unannehmlichkeiten, die mit der Verschiebung der Installation verbunden sind, zu entschuldigen.

Ihr beA-Team“

 

Mit Sondernewsletter 7/2021 vom 29.11.2021 verkündete die BRAK um 16.24 Uhr, dass sie am 2.12.2021 die Version 3.10 der beA-Webanwendung zur Verfügung stellen wird.

Auf der Seite des beA-Supports sucht man bislang vergeblich nach weiteren Informationen.

In der Schulungsumgebung gibt es die Umstellung bereits und auch die Anbieter von Anwaltssoftware haben alle Hände voll zu tun, um die Änderungen zu bewerkstelligen.

Worauf müssen die Nutzer:innen sich einstellen?

Wer schon Erfahrung mit beA hat, wird auch mit den geänderten und an anderen Stellen platzierten Buttons zurecht kommen. Schwieriger wird es für diejenigen, die ohnehin mit beA auf Kriegsfuss stehen. Waren bislang bei beA-Schulungen ein Großteil der bisherigen Passivnutzer bereit, sich nach der Schulung als Aktivnutzer mit dem beA vertraut zu machen, haben die zwei ersten Schulungen gezeigt, dass die Teilnehmer deutlich skeptischer und zurückhaltender waren bei der Frage zum Abschluss des Webinars, wie sie das beA bis zum Ende des Jahres nutzen werden.

Gravierende Änderungen

Abgesehen von der Optik und der Verschiebung der Buttons von der Nachrichtenübersicht nach rechts ist die begrüßenswerte Neuigkeit, dass Nachrichten innerhalb der Nachrichtenübersicht geöffnet werden und kein weiteres Fenster zu öffnen ist. Damit einher geht auch die Übersicht, wie viele Minuten beA noch benutzbar ist, bevor es sich nach Ablauf von 29:59 Minuten verabschiedet.

Innerhalb der Nachricht ist der Wegfall des Strukturdatensatzes (Häkchen) und des Nachrichtentyps bemerkenswert. Nun wird jeder Nachricht ein automatisch generierter Strukturdatensatz angehängt. Allerdings gibt es immer noch das Feld „Justizbehörde“ als Pflichtfeld, so dass man beim Auswählen eines Empfängers, der keine Justizbehörde ist, „Unbekannt“ einstellen muss.

Anstelle das Nachrichtenfeld (wie eigentlich geplant, da es von der Justiz nicht maschinell ausgelesen werden kann) komplett wegfallen zu lassen, holt die BRAK das mittlerweile unter die Dateinamen versteckte Feld „Nachrichtentext“ wieder ans Licht. Sie schreibt dazu:

„Aufgrund geänderter Anforderungen der Justiz an die Nachrichtenstruktur kann ein Nachrichtentext zukünftig nicht mehr im Textfeld einer beA-Nachricht an einen Empfänger übertragen werden. Die beA-Webanwendung ermöglicht es dem Benutzer indes weiterhin, das Eingabefeld für den Nachrichtentext wie bisher ausfüllen. Um gleichwohl den Anforderungen der Justiz zu genügen und die Übertragung des Nachrichtentextes sicherzustellen, wandelt die beA-Webanwendung beim Speichern und Senden eines Nachrichtenentwurfs automatisch den eingegebenen Nachrichtentext in das Format PDF mit dem vordefinierten Namen „Nachrichtentext.pdf“ um und fügt ihn als Anhang der Nachricht hinzu. So können Sie auch weiterhin die Option nutzen, dem Empfänger Ihrer Nachricht durch Nutzung des Felds „Nachrichtentext“ Informationen zu übermitteln.“

Daher erfährt auch die „Nachrichten-Fußzeile“ eine Aufwertung: Beim Erstellen einer neuen Nachricht lädt der Button an prominenter Stelle zum Klicken ein (vorausgesetzt, man hat die Fußzeile vorher für jeden Anwalt angelegt, maximal eine Fußzeile ist möglich).

Fragt sich, welche Kanzlei mit einem „Blankobogen“ ohne Absenderinformationen und Kommunikationsdaten arbeiten will, da hilft auch eine Fußzeile nicht wirklich weiter. Hinzu kommt, dass die generierte PDF-Datei nicht automatisch ausgelesen werden kann, der Empfänger muss diese Datei öffnen, um den Nachrichtentext zu lesen.

Änderung der Nachrichtenstruktur und Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis VHN 2

Im Hinblick auf die Diskussionen, welche Auswirkungen der Wegfall der Signaturdatei beim Export von Nachrichten hat, ist interessant zu lesen, dass die BRAK die Vorbereitungen und Anpassungen im Rahmen des Updates auf die Version 3.10 umgesetzt hat, dies zunächst für den Anwender noch keine Auswirkungen habe, da „die tatsächliche Umstellung auf die neue Nachrichtenstruktur erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden wird, wenn alle Partner im elektronischen Rechtsverkehr die notwendigen Anpassungen vorgenommen haben.“

Zu diesem Zweck soll eine fortgeschrittene elektronische Signatur (feS) zu einer neu eingeführten Datei „vhn.xml“ erstellt und zusammen mit der „vhn.xml“ jeder Nachricht hinzugefügt werden.

Der Sondernewsletter endet mit den Worten:

„Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Arbeiten mit der überarbeiteten Webanwendung und stehen für Anregungen und Kritik gerne zur Verfügung!“

Gerne nehme ich den Ball auf:

– Entfall der Felder „dringend“ und „zu prüfen“

– Entfall der Berichte

Diese beiden Punkte wurden zwar angekündigt, aber noch nicht umgesetzt.

Anregungen gibt es viele:

– eine stabile Umgebung und kurze Ladezeiten

– keine permanenten Fehlermeldungen, bei denen der beA-Support als Lösung vorschlägt:
„Diese Fehlermeldung können Sie einfach mit dem Kreuz wegklicken, dies hat keine Auswirkungen auf die Arbeit in Ihrem Postfach.“

– Windowskonformität wie Doppelklick oder rechte Maustaste, drag & drop Bedienung

– Änderung des Benutzernamens, z.B. bei Namenswechsel

– automatische Kennzeichnung exportierter Nachrichten

– Erkennbarkeit, wenn Mitarbeiter oder Anwalt Nachrichten gelesen haben (eine Etikette ist hier nur eine Krücke)

– Festlegung der Spaltenauswahl, wahlweise für alle Ordner

– Übermittlungsstatus im Ordner „Gesendet“ bezieht sich lediglich auf die Signaturprüfung, nicht auf den Eingang beim Intermediär

– Aktuelle Historie der beA-Störungsmeldungen (die aktuellste ist vom 25.10.2021 und endet mit einer Störung vom 13.10.2021)

– Bessere Zusammenarbeit zwischen BRAK und Softwareanbietern, hier leidet der Nutzer und kommt zwischen die Räder!

– Verbindung zwischen beN und beA (hier sollte auch über den Tellerrand geschaut werden; es erfolgen viele Irrläufer aus Unkenntnis); ggf. die Verwendung von beN aus beA sperren?

– Lösungen für die Einzahlung von Gerichtskosten über die elektronische Kostenmarke hinaus

– beA und Zwangsvollstreckung: Welche sinnvollen Lösungen werden vorgeschlagen?

– …

Süßes oder Saures? Hinter den Kulissen des Anwaltspostfachs – beA Reloaded

Süßes oder Saures?

Hinter den Kulissen des Anwaltspostfachs beA

Quelle: beA Quick Wins; Rechtsanwalt Christoph Sandkühler

Nachrichten von der BRAK im beA der Anwältinnen und Anwälte werden nach deren Aussagen in den sozialen Medien von LinkedIn und Twitter als SPAM empfunden. Aufmerksame Leser:innen des BRAK-Magazins 5/2021 konnten jedoch dort lesen:

beA in neuem Gewand
Ein erster Blick auf die neuen Oberflächen
oder UI/UX-Redesign

„Aus der Anwaltschaft sind vielfach Wünsche an die BRAK herangetragen worden, dass ein Redesign der beA-Oberflächen erforderlich sei. Die Begründungen lauteten, die beA-Webanwendung sei altbacken, benutzerunfreundlich und unübersichtlich. Deshalb und aus eigener Anschauung hat die BRAK Oberflächenanpassungen in Auftrag gegeben, die zu einer nutzerfreundlicheren Arbeit mit der beA-Webanwendung beitragen sollen.“

Quelle: BRAK-Magazin 5/2021

„Wann genau welche dieser Änderungen den Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt werden wird, steht noch nicht ganz fest. Wesroc hat mit der Entwicklung begonnen. Das erste Arbeitspaket soll auf jeden Fall noch im Jahr 2021 bereitgestellt werden.“

Unter Readiness 2022
Zehn Punkte zur Vorbereitung auf den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr findet sich als Punkt 10:

„Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, bis Sie den elektronischen Rechtsverkehr aktiv nutzen, sondern fangen Sie so früh wie möglich damit an. Das rechtzeitige „Üben“ hilft bei der Etablierung der notwendigen Prozesse in der Kanzlei und bereitet auf den Stichtag 1.1.2022 vor.“

Liebe BRAK, es ist gut, dass das beA übersichtlicher und benutzerfreundlicher werden soll.

Derzeit gibt es zwei Anwendergruppen: Diejenigen, die sich schon länger mit beA beschäftigen und auch bereits aktiv senden und diejenigen, die sich notgedrungen nun erst mit dem beA beschäftigen, weil die aktive Nutzungspflicht jetzt Realität wird (obwohl sie schon seit 2013 gesetzlich verankert wurde). Für beide Anwendergruppen gleichermaßen gilt: Wenn als Änderung „das erste Arbeitspaket“ noch im Jahr 2021 bereitgestellt wird, bedeutet das eine Umgewöhnung an die gewohnten oder gerade neu entdeckten Oberflächen. Es sind nur noch zwei Monate bis zum bundesweiten Beginn der aktiven Nutzungspflicht. Gerade diejenigen, die jetzt mit dem Üben anfangen und vor allem diejenigen, die ihre Arbeitsanweisungen und Workflows auf die Bedienung der alten Oberfläche ausgerichtet haben, benötigen Zeit, um sich mit der neuen Umgebung vertraut zu machen. Größere Kanzleien müssen viele Personen schulen, damit alle auf den neuesten Stand gebracht werden. Viele Kanzleien sind gerade zum Jahreswechsel im Streß, haben wenig Personal und aus Gesprächen kristalliert sich heraus, dass überforderte Anwältinnen und Anwälte lieber die Zulassung zurückgeben wollen, als sich mit beA zu befassen.

Daher im Namen der Anwenderinnen und Anwender die Bitte: Geben Sie Gelegenheit, erst Routine mit der gewohnten Oberfläche zu schaffen. Informieren Sie rechtzeitig (und das bedeutet mindestens drei Monate im voraus), wann welche Änderungen erfolgen.

Am Mittwoch, 27.10.2021 wurde mit Sondernewsletter 06/2021 bekannt gegeben, dass in der Nacht vom 30. auf den 31.10.2021 die Umstellung auf die XJustiz-Version 3.2 vorgenommen wird. Die beA Client Security wird auf die Version 3.9.0.6 akutalisiert. Eine Umstellung kann erst ab dem 31.10.2021 vorgenommen werden.

Mit dem Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 5.10.2021 wird auch die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung geändert:

„§ 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „in druckbarer, kopierbarer und, soweit technisch möglich, durchsuchbarer Form“ gestrichen.“

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ,,(2) Das elektronische Dokument soll den nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 und 6 bekanntgemachten technischen Standards entsprechen.“

cc) Folgende Nummer 6 wird angefügt: ,, 6. die technischen Eigenschaften der elektronischen Dokumente. „

Leider werden die Bekanntmachungen zum ERV erfahrungsgemäß erst kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlicht. Es wäre sehr hilfreich, wenn die BRAK vorab die technischen Standards an die Anwenderinnen und Anwender weitergeben würde, um rechtssicheres Einreichen zu ermöglichen.

Noch 62 Tage bis zur verpflichtenden aktiven beA-Nutzung. Lesen Sie hier meinen Leitfaden „beA kompakt – Fit für die aktive Nutzungspflicht“