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Chancen mit dem Anwaltspostfach beA in der Corona-Krise nutzen

Corona hat unser aller Leben verändert

Was bisher unmöglich schien, musste kurzerhand, ohne langes Zögern, einfach getan werden.

Home-Office, Mandantenkontakte per Video, neue Mandate durch neue Geschäftsfelder, die sich durch Corona ergeben.

Auch das Anwaltspostfach beA kann dazu beitragen, dass die Kanzlei Schritt für Schritt digitaler wird, wenn auch vielerorts probiert und improvisiert wird.

A) beA Update am 28. März 2020

Nachdem beA auch im März mit technischen Problemen und Nichterreichbarkeit des Servers zu kämpfen hatte, wurde auf die Version 2.3.5 upgedatet.

Die beA Client Security wurde auf die Version 3.34.2 aktualisiert. Auf der Startseite des beA weist die BRAK im blauen Balken darauf hin:

Hinter „hier“ verbirgt sich ein Link zum BRAK-Newsletter 35/2019. Dort wird erklärt, wie man das Problem löst, wenn sich die Client Security immer wieder neu lädt.

Dass beim erstmaligen Laden einer neuen Client Security die Ladezeit von 0 auf 100 % hochgezählt wird, ist normal. Wenn dieses Hochladen jedoch täglich erfolgt, muss nachgebessert werden.

Täglich grüßt das Murmeltier… Leider kommt es nach einem Update immer wieder zu Anmeldeproblemen.

Die BRAK hatte ebenfalls im Newsletter 35/2019 am 12. Dezember 2019 angekündigt, dass die Übernahme durch die neuen Dienstleister Westernacher Solutions und rockenstein AG „voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres 2020 stattfinden wird“. Hoffen wir, dass das also in den nächsten zwei Monaten erfolgreich passiert :-)

B) Behörden nutzen immer mehr beBPo

Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) nimmt mehr und mehr Fahrt auf. So können Behörden das besondere elektronische Behördenpostfach beBPo für ihre Behörde einrichten und dann über das beA adressiert werden.

Achtung: Bei der Kommunikation mit einem beBPo ist der Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zwingend erforderlich!

Seit 6. April 2020 führt die Bundesagentur für Arbeit (BA) schrittweise den ERV mit der Anwendung E-JUSTIZ-BA deutschlandweit ein und freut sich auf die Kommunikation über diesen Kanal. Die BRAK hat in Ihrem Newsletter Nr. 7/2020 vom 2. April 2020 ausführlich beschrieben, ab wann welche Dienststellen erreichbar sind.

Des Weiteren besteht ab 18. Mai 2020 die Möglichkeit, im Rahmen einer 11-wöchigen Pilotphase die Funktionalität Aktenversand mit 15 Gerichten zu testen.

C) beA Verweigerer zu 3.000 EUR Bußgeld verurteilt

Etwa 10 % aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben ihr beA nicht eröffnet und sind daher nicht in der Lage, Nachrichten und Empfangsbekenntnisse zur Kenntnis zu nehmen. Am 6. März 2020 wurde eine Rechtsanwältin vom Anwaltsgericht Nürnberg zu einer Geldbuße von 3.000 EUR verurteilt, weil sie der Erfüllung ihrer passiven Nutzungspflicht nicht nachgekommen war. Martin Huff, Geschäftsführer der RAK Köln, hat bei LTO die Entscheidung kommentiert. Die Richter sahen einen Berufsrechtsverstoß und begründeten: „Diese fehlende Erstregistrierung führt zu einer erheblichen Gefährdung der Mandanten der Betroffenen, da die Betroffene nicht feststellen kann, ob ihr über das beA etwas zugestellt wird. Derartige Zustellungen können Fristen enthalten, deren Versäumung zu Lasten der Mandanten gehen, so dass ein erhebliches Gefährdungspotential vorliegt.“

D) Digital-Konferenzen

Erstmals wird der 71. Deutsche Anwaltstag 2020 vom 15. bis 19. Juni 2020 als Virtueller Anwaltstag stattfinden.

Bereits vom 25. bis 29. Mai 2020 wird die erste virtuelle Kanzlei-Expo vom FFi-Verlag veranstaltet.

Und auch der Anwaltszukunftskongress wird am 1. Oktober 2020 als Digitalkongress ausgerichtet.

E) Corona-Links

Das Netz ist voll von Informationen. Nachstehend für Anwälte eine Auswahl:

BRAK: Die BRAK stellt auf dieser Seite aktuelle Hinweise für Justiz und Anwaltschaft ein.

Umfrage: Die BRAK hat am 22. April 2020 die Ergebnisse einer Umfrage über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die deutsche Anwaltschaft veröffentlicht.

Ein PDF mit dem Gesamtergebnis findet sich hier. Die Umfrage soll in einigen Wochen erneut durchgeführt werden.

DAV: Der DAV hat FAQ’s ins Netz gestellt.

Weiterhin gibt es ein digitales Austauschforum nur für Anwältinnen und Anwälte.

KAV: Der Kölner Anwaltverein bietet mit #JURANOTALONE Hilfe für Kollegen und Referendare an.

Auch andere Anwaltvereine folgen diesem Beispiel und bieten für ihre Mitglieder Unterstützung an.

RAK München: Als bislang einzige RAK bietet die RAK München ihren Mitgliedern eine Soforthilfe an.

LTO: Die Legal Tribune Online bietet eine Vielzahl an Informationen für Anwälte und darüber hinaus zu Corona an.

Bleiben Sie optimistisch und nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung!

 

 

Anwaltspostfach beA ist am 3. September 2018 wieder online gegangen

Das Anwaltspostfach beA ist am 3. September 2018 wieder online gegangen

Der Starttermin wurde mit Spannung erwartet. Von den Skeptikern, die Wetten abschlossen, dass es doch nicht kommt oder auch den Hilferufen nach Markus Drenger, der sich dieses Mal zurückhielt.

Der Sondernewsletter der BRAK verkündete die frohe Botschaft.

Und auch die Meldung auf EGVP kam am Morgen:

Die passive Nutzungspflicht (= Entgegennahme von Nachrichten und Zustellungen) gilt ab sofort.

Auch derjenige, der das beA noch nicht aktiv (=Senden von Nachrichten) nutzen wil, ist verpflichtet, eingegangene elektronische Empfangsbekenntnisse (eEB) über das beA mit dem Zugangsdatum zu bestätigen und elektronisch an den Absender zu schicken.

Dabei ändert sich lediglich der Übermittlungsweg. Es bleibt dabei, dass das eEB erst dann als zugestellt gilt, wenn es der Rechtsanwalt zur Kenntnis nimmt.

Die aktive Nutzungspflicht tritt – je nach Bundesland – 2020, spätestens 2022 in Kraft.

Wo gibt es Informationen?

Wer sich noch nicht mit dem beA befasst hat, findet z.B. bei der RAK München ein Erklärvideo.

Carsten Kindermann von LKzwo bietet einen kostenlosen (gegen Registrierung) beA-Last-Minute Online-Kurs an.

Peter Schwindling von kanzleirechner.de hält für die Inbetriebnahme und das Arbeiten mit dem beA in seinem Blog Tipps und Hinweise bereit.

Dr. Henning Müller, mein Interviewpartner vor gut einem Jahr, klärt auf der Seite ervjustiz.de über die geltenden Dateiformate auf.

Das Anwaltsblatt nimmt den Start zum Anlass, die Rechtsanwaltsfachangestellten einzubeziehen:

„Das beA läuft – glücklich kann sein, wer eine Reno hat“

Dr. Nicolas Lührig weist auf Probleme hin, die auftreten können. Er plädiert auch dafür, den Start des beAs als persönliche Testphase zu sehen um den Umgang mit beA zu lernen.

Bei MKG – Mit kollegialen Grüßen – habe ich einen Beitrag zum beA-Start verfasst.

Der AnwaltVerlag bietet mit der Reihe der E-Broschüren, Herausgeber Dr. Wolfram Viefhues, einen umfassenden Überblick zum Elektronischen Rechtsverkehr und beA. Die E-Broschüren können kostenlos downgeloadet werden.

Wie sieht es mit der Sicherheit aus?

Die Firma secunet hat bestätigt, das die betriebsverhindernden Mängel beseitigt sind. Die betriebsbehindernden Mängel sollen im laufenden Betrieb beseitigt werden.

Tipp:

Nehmen Sie nach erfolgreicher Installation die beA Client Security aus dem Autostart Ihres Computers. Aktivieren Sie diese erst dann, wenn Sie Nachrichten aus dem beA abrufen. Beenden Sie die Client Security (rechte Maustaste auf Symbol), sobald das beA nicht mehr benötigt wird. Jörn Erbguth, Vorstandsmitglied des EDV-Gerichtstages, der als Experte beim beAthon dabei war, hat festgestellt, dass eine aktive beA Client Security ein Sicherheitsrisiko darstellt. Am 14.8.2018 hat die BRAK ihm hierzu mitgeteilt, dass diese Sicherheitslücke vor dem 3.9.2018 nicht geschlossen werden wird.

Wer hilft bei Problemen?

Bei Problemen muss differenziert werden, woher diese stammen. Alle Probleme mit den beA-Karten sind über die BNotK zu klären. Die BNotK ist über die Mailadresse bea@bnotk.de, Sperrhotline und in Eilfällen Rufnummer 0800 / 35 50 100.

Die beA-Hotline ist Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr telefonisch unter 030 / 52 000 9444 erreichbar oder per Mail an: bea-servicedesk@atos.net

Wer schon einmal in Kontakt mit dem Support war und ein Login erhalten hat, kann Probleme und Störungen rund um die Uhr selbst im beA Serviceportal melden.

Abonnieren Sie die Störungsinformationen, so werden Sie direkt über aktuelle Störungen informiert.

Mit Humor geht alles besser

Dr. Dominik Herzog, Rechtsanwalt und Kabarettist, hat seinen zweiten beA-Song veröffentlicht.

Reinhören lohnt sich. Live gibt’s den Kollegen dann am Donnerstagabend, 13. September 2018, auf dem 3. Anwaltszukunftskongress in Düsseldorf.