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Darmstadt: Vortrag beim CCC – das elektronische Anwaltspostfach

Chaos Computer Club Darmstadt

Vortrag: das elektronische Anwaltspostfach

TU Darmstadt, Raum C120, Hochschulstraße 10, 64289 Darmstadt

Vortrag: das elektronische Anwaltspostfach
TU Darmstadt, Raum C120, Hochschulstraße 10, 64289 Darmstadt
Das besondere elektronische Anwaltspostfach hat über Weihnachten für ein paar Schlagzeilen gesorgt, nachdem Mitglieder des Chaos Darmstadt Sicherheitsprobleme in der Software gefunden haben. Der geplante, gesetzlich vorgeschriebene Start am 1.1.2018 musste daher verschoben werden.
Einlass ab 19:15 Uhr am Haupteingang des Robert-Piloty-Gebäudes (S02|02)

 

 

Darmstadt: RENO Darmstadt: beA das elektronische Anwaltspostfach – Wie geht es weiter?

beA das elektronische Anwaltspostfach –
wie geht es weiter?

Seit dem 23. Dezember 2017 ist das beA offline. Die passive Nutzungspflicht kann nicht erfüllt werden.

Kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Kanzlei auf den Elektronischen Rechtsverkehr vorbereiten und den Übergang in die digitale Welt schaffen.

In diesem praxisorientierten Workshop erfahren Sie:
§ Wie organisiert man das beA in der Praxis?
§ beA-Kür: Senden. Welche Gerichte sind empfangsbereit? Wer ist sonst noch über das beA erreichbar?
§ beA ab 2020/2022: Keine Papiereinreichung mehr möglich – Pflicht zur elektronischen Übermittlung: Vorbereitung auf die Digitalisierung
§ Was tun, wenn die Technik streikt: Alternative Einreichung, Risiko und Haftung verringern
§ Fristablauf: Wie Sie es schaffen, dass Ihr Schriftsatz rechtzeitig bei Gericht eingeht
§ beA-Nutzung mit und ohne Kanzleisoftware: Schnittstelle oder „beA pur“ – Vorteile und Nachteile
§ Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB): Risiken und Handhabung des Zugangs von Nachrichten und Empfangsbekenntnissen
§ Postmappe unterschreiben: wohin mit der Unterschrift?
§ Digitale Unterschrift: Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS), Verzicht auf die qeS: Wie geht das?
§ Sinnvolles Berechtigungsmanagement und Vertretung: Wer darf was? Mitarbeiter und Urlaubsvertretung, was tun bei Fristablauf?
§ Ausscheiden von Rechtsanwälten und Mitarbeitern: Wer nimmt seine beA-Karte mit?
§ Dateiformate und Vorgaben zur Benennung von Schriftsätzen und Anlagen: Was ist zulässig, wo und wie wird gespeichert?
§ Elektronisches Archiv: Wann werden Nachrichten im beA vom System gelöscht?
§ Nachrichten: Empfangen, erstellen, versenden, speichern, drucken: Wie, wo, was genau?
§ Weiterleiten von Nachrichten: Geht das auch mit Outlook?
§ Mandantenkommunikation: sichere Kommunikation über beA möglich?
§ Nachrichten- und Postfachjournal: Auf der sicheren Seite sein
§ Ordner, Kommentare, Etiketten und Hervorhebungen: Arbeitsteilung digital
§ Tipps und Tricks aus der Praxis

Sofern die technischen Möglichkeiten es zulassen, werden wir mit der speziell für das beA entwickelten Schulungsumgebung live zeigen, wie beA funktioniert.

Jeder Teilnehmer erhält ein umfangreiches Skript, die Sonderausgaben zum beA und ERV sowie weitere Dokumente zum elektronischen Rechtsverkehr auf einem 4 GB USB-Stick.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

Ort: H+ Hotel, ehemals RAMADA Hotel, Eschollbrücker Straße 16, 64295 Darmstadt


 

 

Bahn frei für die digitale Post: Interview mit Richter Dr. Henning Müller

Bahn frei für die digitale Post

Stichtag 1. Januar 2018:

Was die Elektromobilität für die Autobranche, ist der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) für die Gerichtspost: Nahe Zukunft – Und die Zeit wird knapp.

Interview mit Richter am LSG Dr. Henning Müller*

Richter am LSG Dr. Henning Müller

*Dr. Henning Müller ist Richter am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt und als Präsidialrichter für IT und Organisation zuständig. Er betreibt den Blog ervjustiz.de und ist unter anderem Autor des eJustice – Praxishandbuchs.

Ilona Cosack hat Dr. Müller im Landessozialgericht getroffen und die neue Kommunikation mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA aus Sicht der Justiz hinterfragt.

170821 beA – Interview mit Richter Dr. Henning Müller

Ilona Cosack:

Herr Dr. Müller, Hessen ist neben Berlin, Brandenburg, Bremen und Sachsen eines von fünf Bundesländern, das mit dem ERV schon vor vielen Jahren mit dem Vorgänger des beA, dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), begonnen und Erfahrungen gesammelt hat.

Dr. Henning Müller:

Ja, seit 2007 ist die Justiz in Hessen in der Lage, elektronische Dokumente zu empfangen, seit 2012 auch zu versenden. Die hessischen Sozialgerichte waren hierbei Vorreiter.  2015 kamen auch die Verwaltungs- und Finanzgerichte dazu. Das Landesarbeitsgericht übernahm die Funktion eines Pilotgerichts für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Hessen.

Ilona Cosack:

Ich sehe, dass Sie trotz einer beeindruckenden Technik (Anmerkung: zwei Monitore, einer hochkant ausgerichtet, zusätzliches Laptop und weiteres Tablet, großer Monitor für Konferenzen) auch noch Papierakten führen.

Dr. Henning Müller:

Seit 2014 führen wir eine digitale Doppelakte, noch ist die Papierakte führend. Die elektronische Akte bietet gerade für Richter, die lange Anfahrtswege haben oder für junge Richterinnen einen gravierenden Vorteil. Jeder Richter kann mit einem Boot-Stick auf sein richterliches Dezernat zugreifen ohne eine Papierakte zu benötigen. Diese flexible Arbeitsweise erleichtert den Arbeitsalltag sehr.

Ilona Cosack:

In den Sitzungssälen gibt es schon Touchscreen-Technik, hier kann der Richter mit den Parteien die Vorteile der elektronischen Akte nutzen und sich z.B. die Unterschrift eines Beteiligten auf dem Screen ansehen. Ein mobiler Riesenmonitor kann nach Bedarf in die einzelnen Sitzungssäle gefahren werden. Das klingt nach Zukunft, die bei Ihnen schon heute Gegenwart ist. Wo gibt es denn noch Baustellen, die für einen reibungslosen Ablauf beseitigt werden müssen?

Dr. Henning Müller:

Noch ist die Hardware nicht überall eingebunden. Die landesweiten Dienstleister setzen hier mehr auf Standardisierung, als auf die spezifischen Anforderungen der Sozialgerichtsbarkeit. Die hausinterne IT-Stelle des Landessozialgerichts hat daher eine Mammutaufgabe zu bewältigen. Derzeit sind auch die hausinternen Leitungsnetze überfordert. Auch Mobilfunkanbindungen sind nicht überall eine Lösung, beispielsweise gibt es beim Sozialgericht in Fulda einen sehr schlechten Empfang.

Ilona Cosack:

Ja, schlechte Internetgeschwindigkeit ist ein großes Handicap. Auch in der Innenstadt von Hessens Landeshauptstadt Wiesbaden habe ich erlebt, dass der Up- und Download den von der BRAK als Minimum angenommenen Wert von 2 M/bit pro Sekunde nicht immer erreicht.

Dr. Henning Müller:

Neben der Technik ist es wichtig, dass die IT-Kompetenz nicht zu sehr zentralisiert wird und in den einzelnen Geschäftsbereichen IT-Kompetenz vorhanden bleibt, um die fachspezifischen Anforderungen besser und flexibler abbilden zu können. Landesweite Software wird teilweise zu teuer eingekauft. Die Kosten für die Einführung elektronischer Akten sind dadurch immens.

Ilona Cosack:

Herr Dr. Müller, Ihr Buch eJustice – Praxishandbuch: Ein Kompendium zum beA, EGVP und zur eAkte für Rechtsanwälte, Behörden und Gerichtewar das erste aktuelle Buch, das nach dem Start des beA am 28.11.2016 Anfang Januar 2017 erschienen ist. Es ist in der Tat ein Praxishandbuch auch für Rechtsanwälte, alles wird anschaulich erklärt und auf den Punkt gebracht. Nun gibt es das Buch zeitgemäß auch als eBook und schon in einer 2. Auflage. Mit Ihrem Blog ervjustiz.de informieren Sie aktuell über die neuesten Informationen, z.B. darüber, dass das Sozialgericht Berlin Rechtsanwälte zur Teilnehme am elektronischen Rechtsverkehr aufruft.

Dr. Henning Müller:

Leider ist die Teilnahmebereitschaft bei der Anwaltschaft noch gering. Nur siebzig Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nutzen die sichere elektronische Kommunikation mit den hessischen Sozialgerichten. Beide Seiten, Justiz und Anwaltschaft müssen Erfahrungen sammeln, damit die Vorteile des ERV greifen. Der Blog ist wie eine Loseblatt-Sammlung, alle Neuigkeiten können direkt aufgegriffen und veröffentlicht werden.

Ilona Cosack:

Welche Wünsche haben Sie an die Anwaltschaft, damit die Kommunikation zwischen Justiz und Rechtsanwälten mit dem beA gut gelingt?

Dr. Henning Müller:

Die Justiz freut sich über klare, strukturierte Information. Trennen Sie z.B. Klage und PKH-Antrag. Senden Sie keine Office-Dateien. Achten Sie auf eine gute Scanqualität bei möglichst geringen Dateigrößen und vor allem auf einen aktiven Virenschutz.

Ilona Cosack:

Herr Dr. Müller, besten Dank für unser Gespräch. Es ist wichtig, auch aus der Sicht der Justiz den ERV zu beleuchten, damit die digitale Kommunikation auf beiden Seiten in Fahrt kommt.

 

 

 

 

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