Beschlossen und verkündet: Anwaltspostfach beA startet mit passiver Nutzungspflicht am 3. September 2018
Die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern haben die Zustimmung zum Neustart des Anwaltspostfachs beA am 3. September erteilt.
Eine weitere außerordentliche Kammerversammlung am 13. August 2018 ist daher nicht mehr erforderlich.
Das Anwaltspostfach beA soll am 3. September 2018 wieder starten, sofern secunet bis 2. September 2018 bestätigt, dass die betriebsverhindernden Mängel beseitigt sind.
Die gewünschte Testphase wird es nicht geben. Damit tritt auch die passive Nutzungspflicht am 3. September 2018 in Kraft.
Jetzt ging es doch ganz schnell:
Mit Presseerklärung Nr. 22 vom 8. August 2018 teilte die BRAK mit, dass der beA-Fahrplan Bestand hat:
„Die Präsidentinnen und Präsidenten haben durch Beschlussfassung in Textform den Beschluss der Präsidentenkonferenz vom 27.06.2018 (vgl. Presseerklärung Nr. 19 v. 27.06.2018) dahin abgeändert, dass die von secunet unter Ziffer 4.5.3 ihres Abschlussberichtes benannte Schwachstelle in Abstimmung mit der Justiz im laufenden Betrieb beseitigt wird. Alle anderen Regelungen des Beschlusses bleiben unverändert.
Dieser Vorgehensweise haben 21 Rechtsanwaltskammern zugestimmt und 7 Rechtsanwaltskammern nicht zugestimmt. Keine Rechtsanwaltskammer hat sich enthalten.
Dem Verfahren selbst (Beschlussfassung in Textform) haben 4 der 28 Rechtsanwaltskammern widersprochen. Die vorsorglich für den 13.08.2018 anberaumte außerordentliche Präsidentenkonferenz findet nicht statt. Der in der Präsidentenkonferenz vom 27.06.2018 beschlossene Fahrplan wird weiter umgesetzt.“
Checkliste für den beA-Start in 25 Tagen:
Prüfen Sie, ob in Ihrer Kanzlei / Ihrer Rechtsabteilung alle Voraussetzungen für den beA-Start erfüllt sind.
Am 8. August 2018 wurde das beA auf eine neue Version upgedatet.
Die BRAK hat im Newsletter 13/2018 klargestellt, dass das beA nicht mit dem Browser von Microsoft Edge kompatibel ist.
In dreizehn Bundesländern sind noch Schulferien, in Baden-Württemberg und Bayern über den 3. September 2018 hinaus.
Installieren Sie die beA Client-Security rechtzeitig, damit bei Problemen genügend Zeit ist, um diese zu beheben.
Fehler bei Hausnummern im SAFE-Verzeichnis:
Die regionalen Rechtsanwaltskammern führen Anwaltsverzeichnisse, die im SAFE-Verzeichnis unter rechtsanwaltsregister.org zum Bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis zusammengeführt werden. Durch ein Update kam es zu Kompatibilitäsproblemen bei den Hausnummern, diese wurden nicht übernommen. Der Versand der beA-Karten durch die BNotK muss in diesen Fällen manuell bearbeitet werden. Die Kompatibilität der Software soll im Laufe der nächsten Woche wieder hergestellt werden.