Startklar für das besondere elektronische Anwaltspostfach beA?
Am Montag, 3. September 2018, soll das besondere elektronische Anwaltspostfach beA wieder für alle Anwälte erreichbar sein.
Über den Countdown zum Start des beA haben wir bereits am 27. Juni 2018 berichtet.
Zwischenzeitlich steht die neue beA-Client-Security zum Download und zur Installation bereit
Die BRAK hat in ihrem Newsletter Nr. 11/2018 beschrieben und mit Screenshots dokumentiert, wie Download und Installation vonstatten geht.
Wer sich bereits als Anwalt = Benutzer mit eigenem Postfach registriert hat, kann sich mit der Installation Zeit* lassen, denn die Anmeldung am beA und alle weiteren Maßnahmen, wie z.B. die Registrierung von Mitarbeitern = Benutzer ohne eigenes Postfach oder die Vergabe von Rechten für Vertreter und Mitarbeiter wird erst ab dem 3. September 2018 möglich sein, sofern secunet bis dahin bestätigt, dass die Schwachstellen beseitigt sind.
*Update 16.07.2018: Die BRAK erklärt, dass sich die Client Security beim Aufruf von selbst updatet. Man solle sie aber besser aus dem Autostart nehmen. Wer Zeit hat, solle das jetzt schon tun, damit sich am 3.9. nicht alle knubbeln.
Neu ist, dass für die Kommunikation zwischen dem Browser und der Client Security ein individuelles Zertifikat erstellt und auf dem Rechner gespeichert wird. Damit das beA genutzt werden kann muß der Browser neu gestartet werden. Falls Sie mehrere Browser verwenden, ist das für jeden Browser zu wiederholen.
Markus Drenger hat festgestellt, dass beA nicht mit Edge 17 kompatibel ist.
Tipp: Legen Sie einen einheitlichen, geeigneten, Browser fest, der in Ihrer Kanzlei für den Zugang zum beA verwendet wird.
Nutzer des EGVP-Clients haben mir berichtet, dass dieser sich mit der neuen beA-Client-Security nicht verträgt. Nach Deinstallation lief der EGVP-Client wieder. Der EGVP-Client wird einen Monat über die Inbetriebnahme des beAs hinaus zur Verfügung stehen, d.h. bis zum 3. Oktober 2018.
Tipp: Nutzer des EGVP-Clients sollten mit der Installation der beA-Client-Security warten, bis beA freigeschaltet ist.
Experten haben beim Download der neuen Client Security festgestellt, dass diese für Hacker ggf. den Anwalt als solchen identifiziert.
Tipp: Nehmen Sie die Client Security aus dem Autostart und öffnen Sie sie nur, wenn Sie sich beim beA anmelden wollen.
Nutzen Sie die Zeit und prüfen Sie, ob alle beA-Karten und beA-Mitarbeiterkarten und beA-Softwarezertifikate vorhanden sind. Bislang haben ca. 17.000 Anwälte noch keine Karte bestellt.
Bislang sind lediglich ca. 36.000 Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikate bestellt worden. Nach § 26 RAVPV darf der Inhaber eines für ihn erzeugten Zertifikats = beA-Karte dieses keiner weiteren Person, z.B. Mitarbeiter, überlassen und hat die PIN geheim zu halten.
Tipp: Bestellen Sie jetzt fehlende beA-Karten und beA-Mitarbeiterkarten. Softwarezertifikate sind zusätzlich z.B. für mobile Anwälte zu empfehlen.
Bestellungen sind ausschließlich bei der BNotK möglich.
Checken Sie Ihre Kartenlesegeräte: Ggf. ist ein Treiberupdate erforderlich.
Hier finden Sie den Treiber-Download für den Reiner cyber Jack RFID komfort und für den Reiner cyber Jack secoder. Das sind die beiden Kartenlesegeräte, die auf der Seite der BNotK angeboten werden.
Wer noch nicht in der digitalen Kanzlei arbeitet, kann ggf. auch den beA-Postfach-Service von Soldan nutzen. Als Zwischenschritt auf dem Weg zur digitalen Kanzlei und z.B. für Syndikusanwälte, deren IT-Struktur in der Firma das beA nicht ohne weiteres zulässt, eine Alternative.
Noch hat die BRAK sich nicht dazu geäußert, wann die passive Nutzungspflicht beginnt.
Der Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUI) fordert eine achtwöchige Übergangsphase zur Implementierung, eine vierwöchige Testphase für einen Stresstest im Unternehmen sowie den Einbau eines SPAM-Filters. Der DAV geht davon aus, dass eine Testphase auch ohne Gesetzesänderung möglich ist, da § 31a BRAO das beA umfassend und erstaunlich präzise regele.
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