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beA-Update 3.23 – beA bekommt mehr Zeit

Nachdem Nikolaus am 6.12.23 alle Hände voll zu tun hatte, gibt es am 7.12.23 ein neues beA-Update auf die Version 3.23 mit einigen inhaltlichen Änderungen:

Mit beA-Newsletter Nr. 9/2023 vom 29.11.2023 weist die BRAK auf die bevorstehenden Änderungen und Fehlerbehebungen hin.

Technische Änderungen

  • Update der Basiskomponente der beA Client Security:
    Administrator-Rechte erforderlich

Letzte Chance: Im Zuge des beA-Updates 3.2 gab es noch eine Übergangsphase zur Umstellung der Basiskomponente. Jetzt muss die Basiskomponente aktualisiert werden, sonst kann beA nicht mehr verwendet werden. Die neue Version ist 3.4.3.

  • Update des lokalen Zertifikats der beA Client Security:
    keine Administrator-Rechte erforderlich

Für den sicheren Datenaustausch zwischen Browser und beA Client Security wird ein lokales Zertifikat benötigt. Dieses Zertifikat ist aufgrund einer Vorgabe des BSI zur Erweiterung von Schlüssellängen erforderlich. Es muss zwingend installiert werden.

Es werden folgende Schritte benötigt:

Nach Klick auf den Button „Ja“ wird die beA Client Security initialisiert und gestartet. Wer unterschiedliche Browser nutzt, muss diese Installation für jeden Browser wiederholen.

Inhaltliche Änderungen

  • Das Zeitfenster wurde verdoppelt. Jetzt erfolgt die automatische Abmeldung erst nach 60 Minuten:
  • Aus der Benachrichtigungsmail mit Link in die beA-Nachricht:

Wer Benachrichtigungsmails eingestellt hat, kann daraus direkt in die beA-Webanwendung gelangen. Allerdings bleibt das Anmeldeprocedere gleich. Wer die beA Client Security nicht im Hintergrund laufen lässt, muss diese dann manuell starten (bekommt jedoch einen Hinweis eingeblendet, dass dieser Schritt noch fehlt). Das Anmelden geht nur, wenn sich eine berechtigte Person anmeldet. Wenn Nutzerrechte fehlen, erscheint eine Fehlermeldung.

  • NEU: Nachricht teilen
    In der geöffneten Nachricht gibt es einen neuen Button:

Wird dieser Button angeklickt, erscheint ein Link:

Dieser Link kann dann, z.B. per E-Mail, weitergeleitet werden. Jedoch können nur berechtigte Nutzer diese Nachricht nach Anmeldung im beA lesen.

Fehlerbehebungen:

Wie immer werden einige bekannte Fehler beseitigt. Einzelheiten sind hier: https://portal.beasupport.de/release-information nachzulesen.

FAZIT: Zwei Wochen vor Weihnachten freuen sich sicher alle Nutzenden über dieses „Nikolaus“-Geschenk, zumal in den meisten Kanzleien zum Jahresende häufig „Land unter“ herrscht. Über den noch in 2023 erfolgenden Austausch der beA-Software-Zertifikate lesen Sie in einem separaten Beitrag.

Unverhofft kommt oft: Update für Anwaltspostfach beA

Anwaltspostfach beA: Am 19.1.2019 gibt es ein neues beA-Update

*Aktualisiert am 19.1.19, 13.53 Uhr:

Mit Newsletter 2/2019 vom Donnerstag, 17. Januar 2019 und nochmals separat am 18. Januar 2019 informiert die BRAK:

Auch auf der EGVP-Seite ist der geplante Ausfall des beA verzeichnet:

Erst vor einem Monat, am 19. Dezember 2018, gab es ein Update, bleibt abzuwarten, wie sich die Häufigkeit der Updates zukünftig entwickelt.

Neu: beA-Index

Die BRAK hat ihre Informationsseite erweitert, es gibt jetzt eine separate Rubrik „Alles zum beA-Newsletter“.

beA-Schnittstellen zur Anwaltssoftware

Aus vielen Gesprächen ist mir bekannt, dass es noch einige Haken und Ösen gibt. Worst Case ist der Fall, dass der Betreff, ein Pflichtfeld in beA, bei Nutzung der Anwaltssoftware nicht übertragen wird und damit das Gericht die Nachricht nicht empfangen kann. Der Nutzer wiegt sich in Sicherheit, da in der Software die Übertragung als erfolgreich angezeigt wird.

Um Fragen und Probleme im Umgang mit der beA-Schnittstelle zu bündeln, rufen wir alle Nutzer von Kanzleisoftware auf, uns über das Kontaktformular ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Besten Dank.

 

 

 

 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

Störungen, neues Update und ein Wunschzettel: Anwaltspostfach beA in Bewegung

Störungen, neues Update und ein Wunschzettel: Anwaltspostfach beA in Bewegung

*aktualisiert am Donnerstag, 13. Dezember 2018: Die BRAK informiert am 12.12.2018:

„beA-Update verschoben auf den 19.12.2018

Das für die frühen Morgenstunden des 13.12.2018 angekündigte beA-Update wird wegen der heute aufgetretenen kurzzeitigen Störung des beA verschoben: Die neue beA-Version wird voraussichtlich am 19.12.2018 von 00:15 bis 10:30 Uhr installiert.“

Die am 12.12.2018 auftretenden Störungen wurden bisher nicht dokumentiert:

Am Freitag, 7. Dezember 2018, kam die Meldung:

„Vorübergehend eingeschränkte Performance beim beA

Aufgrund von technischen Problemen in einem der beiden Rechenzentren kann es vorübergehend zu eingeschränkter Performance beim beA kommen. Der Dienstleister der BRAK arbeitet an einer schnellstmöglichen Lösung.“

Das führte u.a. dazu, dass Gerichte im beA nicht auffindbar waren. So konnte eine Kanzlei eine Schutzschrift beim Zentralen Schutzschriftenregister (ZSR) zunächst nicht einreichen, weil dieses im Gesamten Verzeichnis „verschwunden“ war.

Tipp: Suchen Sie im Gesamtverzeichnis mit *zentrales* und der PLZ 60313, damit Sie das ZSR finden. Speichern Sie es nach dem Senden im Adressbuch des jeweiligen Anwalts ab.

Da eine elektronische Einreichung seit 1.1.2017 verpflichtend ist, stellt sich die Frage, wie im Falle von Störungen sinnvoll reagiert werden kann. Muss man sich dafür doch eine De-Mail zulegen?

Diese Fehlermeldung trat am Dienstagabend, 11.12.2018, auf:

Nach einigen zeitraubenden Versuchen und Telefonaten ließ sich die Schutzschrift dann am Freitagabend doch noch versenden, der Mitarbeiterin „fiel ein Stein vom Herzen“.

„beA wieder störungsfrei erreichbar

Die Performanceprobleme konnten zügig beseitigt werden. Das beA ist wieder störungsfrei erreichbar.“

Am Montag, 10. Dezember 2018, wurde ein Update angekündigt:

„Neue beA-Version: am 12.12. nachts ggf. Unterbrechung laufender Sessions

Die Bundesrechtsanwaltskammer wird am 12.12.2018 von 00:15 bis 10:30 Uhr eine neue beA -Version (2.1.4) auf der Produktionsumgebung installieren. Am Mittwochmorgen sollte den Anwendern die neue Version zur Verfügung stehen.

Für die Aktualisierung ist keine Downtime der Umgebung geplant. Die Installation erfolgt in zwei Schritten, wobei der erste Schritt für 00:15 Uhr geplant ist und der zweite Schritt voraussichtlich in der Zeit von 04:30 Uhr bis 06:00 Uhr eingeleitet wird. Während dieser beiden Zeiten kann es zum Abbruch aktiver Sessions kommen.

Die neue Version umfasst insbesondere eine Fehlerbehebung zur Anzeige der Berufsausübungsverbote im BRAV. Darüber hinaus sind Verbesserungen der Robustheit einiger Funktionen umgesetzt – Benachrichtigungsfunktion, Zertifikatsinstallation unter Mac, Favoritenliste bei der KSW-Schnittstelle.

Am Dienstagabend, 11. Dezember 2018, verkündete die BRAK:

beA-Update verschoben auf den 13.12.2018

Das für die frühen Morgenstunden des 12.12.2018 angekündigte beA-Update wird um einen Tag verschoben: Die neue beA-Version wird nun am 13.12.2018 von 00:15 bis 10:30 Uhr installiert.

Die Installation erfolgt in zwei Schritten, wobei der erste Schritt für 00:15 Uhr geplant ist und der zweite Schritt voraussichtlich in der Zeit von 04:30 Uhr bis 06:00 Uhr eingeleitet wird. Während dieser Zeiten kann es zum Abbruch aktiver Sessions kommen.

Die neue Version umfasst insbesondere eine Fehlerbehebung zur Anzeige der Berufsausübungsverbote im BRAV. Darüber hinaus werden einige Funktionen verbessert, insbesondere Benachrichtigungsfunktion, Zertifikatsinstallation unter Mac, Favoritenliste bei der KSW-Schnittstelle.“

Dem voraus gegangen waren einige Störungsmeldungen:
Immerhin haben die Störungen fünf Stunden gedauert und dauern in Baden-Württemberg sogar bis Freitag, 14. Dezember 2018 abends an.

„Informationen zur Dauer technischer Störungen

Informationen zur Dauer einer bestimmten technischen Störung oder eingeschränkten Erreichbarkeit Ihres beA finden Sie auf dieser Seite.“

Der Link führt auf den Support-Wegweiser. Dort ist ein weiterer Link, der im Falle
einer technischen Störung Angaben zur Dauer der Nichterreichbarkeit des beA dokumentieren soll. Leider ist diese Dokumentation nicht aktuell, obwohl der Dokumentenname das Datum „11.12.2018“ trägt:

„Vorübergehend eingeschränkte Performance beim beA

Aufgrund technischer Probleme kann es derzeit zu eingeschränkter Performance bei der Nutzung des beA kommen. Der Dienstleister der BRAK arbeitet an einer schnellstmöglichen Lösung.“

„beA wieder störungsfrei erreichbar

Die am heutigen Nachmittag gemeldeten Performanceprobleme konnten zügig beseitigt werden. Das beA ist wieder störungsfrei erreichbar.“

Störungsmeldungen lassen sich leider der Startseite des beA nicht entnehmen. Es empfiehlt sich, den „Newsletter“ des EGVP, der die Störungsmeldungen per E-Mail verschickt, zu abonnieren.
Auf der News-Seite von bea.brak.de finden sich Hinweise.
Leider gibt es auch nicht immer einen Newsletter der BRAK, vielmehr kam am Freitag, 7. Dezember 2018, per E-Mail ein Schreiben der BRAK (der Link wurde auf Wunsch der BRAK an dieser Stelle entfernt) an die regionalen Rechtsanwaltskammern. Dieses wurde dann am Montag, 10. Dezember 2018, per beA über die RAK Koblenz an die Anwälte im Bezirk Koblenz mit „Eilt sehr“ verschickt.
Zu diesem Zeitpunkt war beA jedoch nicht erreichbar, was wiederum für Aufregung sorgte.
Da ja bald Weihnachten ist, steht auf dem Weihnachtswunschzettel:
  1. Kontinuität der Erreichbarkeit der beA-Server
  2. Information auf der beA-Startseite über die eventuellen Störungen,
    zumindest einen Link, der weiterführt
  3. Aktuelle Nachweise für Störungsmeldungen
  4. Einen Exportierbutton

    für empfangene und gesendete Nachrichten und Empfangsbekenntnisse, wie es ihn für Postfach- und Nachrichtenjournal schon gibt.
  5. Hilfe durch die beA-Hotline.

Weitere Wünsche gibt es viele, oberste Priorität hat jedoch ein funktionierendes beA, das immer besser wird.

Damit der beA-Song von RA Dr. Dominik Herzog, mit über 20.000 Aufrufen an der Spitze der Hitliste,

„…Du bist da, das ist fein
Wir wollen nie wieder ohne sein
beA, beA
Du bist so wunderbar…“

nicht nur Wunsch, sondern Wirklichkeit wird.

In diesem Sinne ein störungsfreies Arbeiten im restlichen Jahr 2018 und auch im Jahr 2019 wünscht Ilona Cosack.