beA-Update 3.27
beA-Update 3.27:
Aktualisierung der beA-App
beA-Update 3.27:
Aktualisierung der beA-App
beA-Update 3.26:
Korrespondenz mit Mandanten über „Mein Justizpostfach“ (MJP)
Mit beA-Newsletter Nr. 9/2023 vom 29.11.2023 weist die BRAK auf die bevorstehenden Änderungen und Fehlerbehebungen hin.
Letzte Chance: Im Zuge des beA-Updates 3.2 gab es noch eine Übergangsphase zur Umstellung der Basiskomponente. Jetzt muss die Basiskomponente aktualisiert werden, sonst kann beA nicht mehr verwendet werden. Die neue Version ist 3.4.3.
Für den sicheren Datenaustausch zwischen Browser und beA Client Security wird ein lokales Zertifikat benötigt. Dieses Zertifikat ist aufgrund einer Vorgabe des BSI zur Erweiterung von Schlüssellängen erforderlich. Es muss zwingend installiert werden.
Es werden folgende Schritte benötigt:
Nach Klick auf den Button „Ja“ wird die beA Client Security initialisiert und gestartet. Wer unterschiedliche Browser nutzt, muss diese Installation für jeden Browser wiederholen.
Wer Benachrichtigungsmails eingestellt hat, kann daraus direkt in die beA-Webanwendung gelangen. Allerdings bleibt das Anmeldeprocedere gleich. Wer die beA Client Security nicht im Hintergrund laufen lässt, muss diese dann manuell starten (bekommt jedoch einen Hinweis eingeblendet, dass dieser Schritt noch fehlt). Das Anmelden geht nur, wenn sich eine berechtigte Person anmeldet. Wenn Nutzerrechte fehlen, erscheint eine Fehlermeldung.
Wird dieser Button angeklickt, erscheint ein Link:
Dieser Link kann dann, z.B. per E-Mail, weitergeleitet werden. Jedoch können nur berechtigte Nutzer diese Nachricht nach Anmeldung im beA lesen.
Wie immer werden einige bekannte Fehler beseitigt. Einzelheiten sind hier: https://portal.beasupport.de/release-information nachzulesen.
FAZIT: Zwei Wochen vor Weihnachten freuen sich sicher alle Nutzenden über dieses „Nikolaus“-Geschenk, zumal in den meisten Kanzleien zum Jahresende häufig „Land unter“ herrscht. Über den noch in 2023 erfolgenden Austausch der beA-Software-Zertifikate lesen Sie in einem separaten Beitrag.
*Aktualisiert am 19.1.19, 13.53 Uhr:
Mit Newsletter 2/2019 vom Donnerstag, 17. Januar 2019 und nochmals separat am 18. Januar 2019 informiert die BRAK:
Auch auf der EGVP-Seite ist der geplante Ausfall des beA verzeichnet:
Erst vor einem Monat, am 19. Dezember 2018, gab es ein Update, bleibt abzuwarten, wie sich die Häufigkeit der Updates zukünftig entwickelt.
Die BRAK hat ihre Informationsseite erweitert, es gibt jetzt eine separate Rubrik „Alles zum beA-Newsletter“.
Neben dem Newsletter-Archiv findet man neu einen beA-Index im PDF-Format.
Aus vielen Gesprächen ist mir bekannt, dass es noch einige Haken und Ösen gibt. Worst Case ist der Fall, dass der Betreff, ein Pflichtfeld in beA, bei Nutzung der Anwaltssoftware nicht übertragen wird und damit das Gericht die Nachricht nicht empfangen kann. Der Nutzer wiegt sich in Sicherheit, da in der Software die Übertragung als erfolgreich angezeigt wird.
Um Fragen und Probleme im Umgang mit der beA-Schnittstelle zu bündeln, rufen wir alle Nutzer von Kanzleisoftware auf, uns über das Kontaktformular ihre Erfahrungen mitzuteilen.
Besten Dank.
*aktualisiert am Donnerstag, 13. Dezember 2018: Die BRAK informiert am 12.12.2018:
Das für die frühen Morgenstunden des 13.12.2018 angekündigte beA-Update wird wegen der heute aufgetretenen kurzzeitigen Störung des beA verschoben: Die neue beA-Version wird voraussichtlich am 19.12.2018 von 00:15 bis 10:30 Uhr installiert.“
Die am 12.12.2018 auftretenden Störungen wurden bisher nicht dokumentiert:
Am Freitag, 7. Dezember 2018, kam die Meldung:
Aufgrund von technischen Problemen in einem der beiden Rechenzentren kann es vorübergehend zu eingeschränkter Performance beim beA kommen. Der Dienstleister der BRAK arbeitet an einer schnellstmöglichen Lösung.“
Das führte u.a. dazu, dass Gerichte im beA nicht auffindbar waren. So konnte eine Kanzlei eine Schutzschrift beim Zentralen Schutzschriftenregister (ZSR) zunächst nicht einreichen, weil dieses im Gesamten Verzeichnis „verschwunden“ war.
Tipp: Suchen Sie im Gesamtverzeichnis mit *zentrales* und der PLZ 60313, damit Sie das ZSR finden. Speichern Sie es nach dem Senden im Adressbuch des jeweiligen Anwalts ab.
Da eine elektronische Einreichung seit 1.1.2017 verpflichtend ist, stellt sich die Frage, wie im Falle von Störungen sinnvoll reagiert werden kann. Muss man sich dafür doch eine De-Mail zulegen?
Diese Fehlermeldung trat am Dienstagabend, 11.12.2018, auf:
Nach einigen zeitraubenden Versuchen und Telefonaten ließ sich die Schutzschrift dann am Freitagabend doch noch versenden, der Mitarbeiterin „fiel ein Stein vom Herzen“.
Die Performanceprobleme konnten zügig beseitigt werden. Das beA ist wieder störungsfrei erreichbar.“
Am Montag, 10. Dezember 2018, wurde ein Update angekündigt:
Die Bundesrechtsanwaltskammer wird am 12.12.2018 von 00:15 bis 10:30 Uhr eine neue beA -Version (2.1.4) auf der Produktionsumgebung installieren. Am Mittwochmorgen sollte den Anwendern die neue Version zur Verfügung stehen.
Für die Aktualisierung ist keine Downtime der Umgebung geplant. Die Installation erfolgt in zwei Schritten, wobei der erste Schritt für 00:15 Uhr geplant ist und der zweite Schritt voraussichtlich in der Zeit von 04:30 Uhr bis 06:00 Uhr eingeleitet wird. Während dieser beiden Zeiten kann es zum Abbruch aktiver Sessions kommen.
Die neue Version umfasst insbesondere eine Fehlerbehebung zur Anzeige der Berufsausübungsverbote im BRAV. Darüber hinaus sind Verbesserungen der Robustheit einiger Funktionen umgesetzt – Benachrichtigungsfunktion, Zertifikatsinstallation unter Mac, Favoritenliste bei der KSW-Schnittstelle.
Am Dienstagabend, 11. Dezember 2018, verkündete die BRAK:
Informationen zur Dauer einer bestimmten technischen Störung oder eingeschränkten Erreichbarkeit Ihres beA finden Sie auf dieser Seite.“
Aufgrund technischer Probleme kann es derzeit zu eingeschränkter Performance bei der Nutzung des beA kommen. Der Dienstleister der BRAK arbeitet an einer schnellstmöglichen Lösung.“
Die am heutigen Nachmittag gemeldeten Performanceprobleme konnten zügig beseitigt werden. Das beA ist wieder störungsfrei erreichbar.“
Weitere Wünsche gibt es viele, oberste Priorität hat jedoch ein funktionierendes beA, das immer besser wird.
Damit der beA-Song von RA Dr. Dominik Herzog, mit über 20.000 Aufrufen an der Spitze der Hitliste,
„…Du bist da, das ist fein
Wir wollen nie wieder ohne sein
beA, beA
Du bist so wunderbar…“
nicht nur Wunsch, sondern Wirklichkeit wird.
In diesem Sinne ein störungsfreies Arbeiten im restlichen Jahr 2018 und auch im Jahr 2019 wünscht Ilona Cosack.