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beA – Update auf Version 3.4

beA – Update auf Version 3.4

Mit Sondernewsletter 1/2021 vom 20.04.2021 hat die BRAK über das Update auf die neue beA-Version 3.4 informiert.

Damit Sie die neue beA-Version 3.4 nutzen können, ist zwangsläufig eine Aktualisierung der beA Client Security erforderlich.
Durch einen vermehrten Zugriff war zeitweise der Server überlastet, der beA-Support dokumentierte die Störungen:

Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen der Version 3.4 vor:

  • Dateinamen

Dateinamen dürfen keine Leerzeichen enthalten. Unterstrich „_“ und Minus „-“ dürfen verwendet werden. Alle Buchstaben des deutschen Alphabets und alle Ziffern sind möglich. Zulässig ist nunmehr auch die Verwendung von Umlauten. Die maximale Dateinamenlänge beträgt 84 Zeichen inklusive der Dateiendung (.pdf). Bei Signaturdateien (.p7s = Signatur im beA) oder (.pkcs7 = externe Signatur) darf die Länge maximal 90 Zeichen betragen. beA weist mit einer Fehlermeldung darauf hin und verhindert das Hochladen von Dateien, die nicht diesen Vorgaben entsprechen.

Praxistipp: Stellen Sie Regeln auf, wie Dateinamen in Ihrer Kanzlei abgespeichert werden. Achten Sie auf eine einheitliche Speicherung. Überprüfen Sie vor dem Hochladen ins beA, ob die Dateinamen den nunmehr geltenden Vorgaben entsprechen.

Sollte versehentlich eine Datei doppelt hochgeladen werden, so weist auch hier das System auf den Fehler hin:

  • Signaturdatei wird verborgen

Bislang erschien die Signaturdatei unterhalb der Datei, die signiert wurde. Nunmehr weist ein kleiner Pfeil vor dem Dateinamen darauf hin, dass es sich um eine signierte Datei handelt. Klickt man auf diesen Pfeil, wird die Signaturdatei angezeigt:

  • Rangfolge ändern

Jetzt besteht die Möglichkeit, die Rangfolge der hochgeladenen Dateien mit den rechts neu hinzugekommenen Pfeilen unter der Überschrift „Rang“ zu verändern:

  • Strukturdatensatz

Der Strukturdatensatz ist eine maschinenlesbare Datei, die im Dateiformat XML bei Versand an das Gericht beigefügt werden und mindestens folgende Informationen enthalten soll:

  1. die Bezeichnung des Gerichts;
  2. sofern bekannt, das Aktenzeichen des Verfahrens;
  3. die Bezeichnung der Parteien oder Verfahrensbeteiligten;
  4. die Angabe des Verfahrensgegenstandes;
  5. sofern bekannt, das Aktenzeichen eines denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Verfahrens und die Bezeichnung der die Akten führenden Stelle.

Nunmehr ist das Häkchen bei Strukturdatensatz automatisch gesetzt. Es kann entfernt werden, wenn eine Nachricht an mehrere Empfänger versendet werden soll. Derzeit ist im beA nur pro Empfänger ein eigener Strukturdatensatz möglich.

Praxistipp: Beim Versand an Kollegen ist das Häkchen nicht erforderlich, es sei denn, Sie fordern ein elektronisches Empfangsbekenntnis an (das eEB ist ebenfalls ein Strukturdatensatz).

Darauf sollten Sie achten:

  • Schutzschriftenregister

Der beA-Support weist am 29.04.2021 darauf hin, dass beim Versand an das Schutzschriftenregister der Haken beim Strukturdatensatz deaktiviert werden muss: „da ansonsten beim Speichern bzw. Versenden der Nachricht die von Ihnen manuell angefügte Datei „xjustiz_nachricht.xml“, welche Sie unter https://www.zssr.justiz.de generiert haben, gelöscht und mit einer gleichnamigen Datei aus der beA Webanwendung überschrieben wird.“

  • Fehler bei der Signaturprüfung

Der beA-Support weist am 29.04.2021 darauf hin: „Beim Signieren eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) aus einem zuvor unter Abgabe eEB (Datum eintragen) gespeicherten Entwurfs entstehen Fehler, die dazu führen, dass die Signatur des eEB ungültig geprüft wird. Der Fehler tritt nicht auf, wenn das eEB vor dem Signieren NICHT gespeichert wurde. Bitte beachten Sie: Die Signatur des eEB ist nicht notwendig, wenn es der Postfachinhaber persönlich verschickt. Auch ohne Signatur kann ein Fehler entstehen, wenn nach dem Speichern der eEB-Abgabe als Entwurf das Datum noch einmal korrigiert wird. Der Fehler wird derzeit analysiert, wir informieren hier, sobald er behoben ist.“

  • Dringende Wartungsarbeiten

Der beA-Support teilt am 30.04.2021 mit: „Am 01.05.2021 finden Wartungsarbeiten am beA-System statt, durch die die derzeit auftretenden Performance-Einbußen im beA behoben werden sollen. Hierbei ist zwischen 00:30 Uhr und 02:30 Uhr mit Session-Abbrüchen zu rechnen.“

Auch die sporadisch noch auftretenden Störungen im Adressbuch stehen noch auf der To-Do-Liste:

  • Sporadische Störung bei der Suche im Adressbuch

„Die Suche nach beA-Adressen im EGVP-Adressbuch ist derzeit weiterhin sporadisch gestört, sodass es hierbei zur Fehlermeldung kommen kann, dass die Suchergebnisse unvollständig seien. In den Suchergebnissen ist dementsprechend anschließend kein beA-Eintrag enthalten. Eine Wiederholung der Suche führt in den häufigsten Fällen zu einem dann vollständigen Ergebnis inklusive beA-Adressen.

Umgekehrt kann es im beA zu Fehlermeldungen bei der Suche nach Justiz-Adressen kommen. Im beA erscheint somit eine Fehlermeldung die besagt, dass das gewählte Postfach möglicherweise nicht empfangsbereit ist. Es ist in einem solchen Fall empfohlen, das gewählte Gericht über „Empfänger hinzufügen“ → „Gesamtes Verzeichnis“ erneut als Empfänger hinzuzufügen. 

Wir arbeiten weiterhin gemeinsam mit der BNotK mit Hochdruck an der Behebung.“

  • Wartungsarbeiten am Serviceportal des beA-Anwendersupportes
    zwischen 01.05.2021 ab 14:00 Uhr und 02.05.2021 bis 22:00 Uhr

Der beA-Support informiert: „Zwischen Samstag, dem 01.05.2021 ab 14:00 Uhr und Sonntag, dem 02.05.2021 bis 22:00 Uhr sind Wartungsarbeiten am Serviceportal des beA-Anwendersupportes vorgesehen. In diesem Zeitraum wird das Serviceportal des beA-Anwendersupportes für ca. 4 Stunden nicht erreichbar sein. Anfragen an den beA-Anwendersupport können alternativ per E-Mail übermittelt werden: servicedesk@beasupport.de

 

Genießen Sie das erste Maiwochenende ohne beA und hoffen wir gemeinsam, dass alle derzeit vorhandenen Störungen und Performanceprobleme durch die nächtliche und Wochenendarbeit des beA-Support beseitigt werden. Wir wünschen hierzu gutes Gelingen!

 

 

Hilfe, mein beA funktioniert nicht mehr! – Update

Hilfe, mein beA funktioniert nicht mehr! – Ein Update

Immer wieder kommt es vor, dass das beA den Nutzer vor Herausforderungen stellt.

Bereits vor einem guten Jahr habe ich verschiedene Lösungen aufgezeigt, die beA-Nutzern die Fehlersuche erleichtern.

Zwischenzeitlich hat sich das beA verändert und deshalb ist auch für diesen Beitrag ein Update sinnvoll.

Gestern kam ich ab etwa 15.30 Uhr nicht mehr ins beA:

Leider stockte es an dieser Stelle, so dass es gar nicht zur Auswahl des Sicherheitstokens (beA-Karte oder Softwarezertifikat) kam.

Hilfreich ist es dann, auf der Seite des beA-Supports zu prüfen, ob eine Störung vorliegt. Unter Aktuelles sind geplante Wartungsarbeiten und Störungen zu finden:

  • Anruf bei der beA-Hotline

Nachdem ich am nächsten Morgen immer noch keinen Zugriff bekam, habe ich die Gelegenheit genutzt, um 9.17 Uhr die beA-Hotline anzurufen:

030 / 21 787 017.

Die Ansage informierte mich, dass ich in der Warteschlange an Position 4 sei. Um die Wartezeit zu überbrücken, bekommt man über die Bandansage hilfreiche Informationen und Tipps, die ggf. schon weiterhelfen können. Ich habe die Wartezeit genutzt und vorsorglich die beA Client Security nochmals neu installiert:

Die aktuelle Version hat die Versionsnummer 3.5.0.1

Damit gelang es mir dann, mich wieder am beA anzumelden :-)

Um 9.26 Uhr wurde ich informiert, dass ich nunmehr an Position 2 in der Warteschlange sei. Um 9.28 Uhr wurde mitgeteilt, dass der nächste freie Mitarbeiter gleich für mich bereit sei. Um 9.30 Uhr war ich an Position 1 und hat um 9.31 Uhr einen freundlichen Mitarbeiter am Telefon: Es seien derzeit keine Störungen gemeldet und auch die Wartungsarbeiten seien beendet. Um meinen Leser:innen eine Hilfestellung zu geben und ggf. auch, um einen Anruf bei der beA-Hotline zu vermeiden, bat ich den Mitarbeiter, ein paar typische Probleme zu schildern:

  • Browser

beA funktioniert in der Regel mit den gängigen Browsern. Allerdings sei beim Mozilla Firefox (aktuelle Version 87) ein SSL-Zertifikat notwendig und der private Modus darf nicht aktiviert sein. Auch könne das Anlegen einer Chronik zu Problemen führen. Es empfiehlt sich, dann z.B. mit dem Google Chrome oder dem Microsoft Edge zu testen, ob der Zugang zum beA gelingt.

  • Karte wird nicht gefunden

Wenn die beA-Karte nicht gefunden wird, kann das verschiedene Ursachen haben. Der Karten-Chip unterliegt der mechanischen Abnutzung. Achten Sie auch darauf, wie die Karte aufbewahrt wird und schützen Sie die Karte. Wenn es nicht an der Karte selbst liegt, ist eine Möglichkeit, die beA Client Security manuell zu beenden (rechte Maustaste auf beA Client Security Symbol und „Beenden“ auswählen), und dann die Karte ins Lesegerät stecken und die beA Client Security neu zu laden. Führt das nicht zum Ziel, kann geprüft werden, ob die Karte Kontakt mit dem Lesegerät hat (beim großen Reiner SCT blinkt ein grünes Licht und leuchtet dann konstant). Sollte das nicht weiterhelfen, kann geprüft werden, ob man mit einer Zweitkarte oder einem weiteren Lesegerät mehr Erfolg hat.

  • Ggf. benötigt auch das Lesegerät ein Update

Und auch ein Neustart des Rechners kann manchmal Wunder wirken;-)

Im Arbeitsalltag ist das sehr zeitaufwändig. Will man zumindest wissen, was im beA eingegangen ist und muss sich nicht zwingend mit der beA-Karte einloggen, weil z.B. der Schriftsatz mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden soll, ist auch ein beA-Softwarezertifikat, das als Datei auf dem Rechner oder einem USB-Stick installiert werden kann, eine Alternative (sofern man einen Schritt weiter kommt, wie bei meinem Problem).

Private Anbieter machen über das beA-Softwarezertifikat mittels gebührenpflichtiger App auch das Lesen von beA-Nachrichten auf dem iPhone oder iPad möglich.

  • Ist Ihre beA Client Security aktuell?

Mit Newsletter 3/2021 vom 12.3.2021 hat die BRAK über die neue beA-Version 3.3 und den Austausch der Java-Version von 8 auf 11 informiert.

Mitte April 2021 wird beA ein Update auf die Version 3.4 erhalten.

Dazu teilt die BRAK mit: „Nach Bereitstellung dieser Version 3.4 können Sie sich nicht mehr an der beA-Webanwendung anmelden, wenn Sie nicht zuvor die erforderliche Aktualisierung der beA Client-Security auf die Java-Version 11 ausgeführt haben.“

Der beA-Support gibt weitere Hinweise und Hilfestellung zur beA-Aktualisierung.

  • Arbeiten Sie mit Anwaltssoftware?

Softwarehersteller haben darauf hingewiesen, dass für die neue beA Client Security zunächst ein Update der Anwaltssoftware erforderlich ist. Klären Sie also vorher mit Ihrem Anbieter, wann Sie die neue beA Client Security laden können, damit die beA-Schnittstelle funktioniert.

 

Genießen Sie die Osterfeiertage und gönnen Sie auch Ihrem beA eine Pause;-)

Vielen Dank an Philipp Heinisch für diese Karikatur.

 

Hilfe, mein beA funktioniert nicht mehr!

Hilfe, mein beA funktioniert nicht mehr!

A) Wo ist sichtbar, ob beA funktionsfähig ist?

Auf der Startseite des beA https://www.bea-brak.de ist nicht ohne weiteres erkennbar, ob beA funktionsfähig ist.

Sollte sich z.B. beim Klick auf „Anmelden“ das Fenster für den Sicherheitstoken nicht öffnen, so können Sie im blauen Balken unterhalb des Logos der BRAK bei „Weitere Informationen zu beA unter beA.brak.de“ auf beA.brak.de klicken. Dahinter verbirgt sich ein Link auf die Informationsseite der BRAK https://bea.brak.de/

Auf der linken Spalte bei den „Aktuellen Meldungen“ werden die derzeit bekannten Störungen aufgeführt:

B) Ist die beA Client Security aktiv?

Starten Sie die beA Client Security vor dem Einloggen in beA manuell. Es öffnet sich ein weißes Fenster, das nach dem Laden im Hintergrund aktiv bleibt. Die Client Security aktualisiert sich automatisch, ein manuelles Update ist nicht erforderlich. Sollte ein Einloggen nicht möglich sein, beenden Sie die beA Client Security mit einem Rechtsklick auf „Beenden“. Ein erneuter Start hilft dann schon oft weiter.

C) Sicherheitstoken (=beA-Karte) wird nicht erkannt

Es kann vorkommen, dass die im Kartenlesegerät eingesteckte Karte nicht erkannt wird. Das System zeigt dann an, dass kein Sicherheitstoken vorhanden ist, obwohl die Karte im Lesegerät steckt. Manchmal ist es hilfreich, zuerst die Karte ins Lesegerät zu stecken und dann erst die beA Client Security zu starten. Prüfen Sie, ob die Karte richtig (Chip nach unten, Schrift nach oben) und tief genug im Lesegerät (Beispielbild: REINER SCT cyberJack secoder (= der „kleine“ Reiner) steckt.

 

D) Das Display des Lesegeräts zeigt nichts mehr an

Wenn das Display des Lesegeräts nichts mehr anzeigt, ist das Lesegerät in der Regel nicht kaputt, sondern es braucht ein Update.

Am Beispiel des REINER CyberJack Gerätemanagers (für den cyberJack RFID komfort = der „große“ Reiner) können Sie prüfen, ob Ihr Kartenlesegerät ein Update benötigt. Die derzeit aktuelle Version ist 7.8.1

 

Sie können auch über die Seite des Herstellers, z.B. https://www.reiner-sct.com/support/support-anfrage/ unter Treiber-Downloads das jeweilige Betriebssystem auswählen und dann den Download (als Administrator) starten:

E) Behalten Sie die Zeit im Blick

beA ist kein E-Mail-Programm, das Sie den ganzen Tag geöffnet halten. Es ist eher mit einem Banking-Programm vergleichbar: Dort ist ein vorgegebenes Zeitfenster zu beachten. Führen Sie innerhalb des Zeitfensters keine Transaktionen aus, meldet sich das Programm (nach Hinweis) automatisch ab. Auch beA bringt nach 27 Minuten einen Warnhinweis und loggt sich nach 29 Minuten und 59 Sekunden automatisch aus, sofern keine aktive Verlängerung durch den Benutzer erfolgt.

Achtung: Wenn Sie in einem Nachrichtenfenster arbeiten (Nachrichtentwurf erstellen), läuft die Zeit trotz Bearbeitung weiterhin ab. Sichern Sie daher immer wieder mit einem Klick oben links auf „Speichern“ die bereits hochgeladenen Anhänge und Eintragungen. Stellen Sie die Zeit mit einem Klick auf den Reiter des Hauptfensters zurück oder legen Sie das Hauptfenster und den Nachrichtentwurf auf zwei verschiedene Monitore, um die Zeit im Blick zu behalten.

 

Fazit:

Heute ist der 29. Februar 2020, ein besonderer Tag, in 306 Tagen endet das Jahr 2020. Bereits zum 1.1.2021 können weitere Gerichte mit der aktiven Nutzungspflicht vorziehen. Spätestens jedoch in 671 Tagen wird der Elektronische Rechtsverkehr für alle Anwältinnen und Anwälte zum verpflichtenden Alltag gehören. Sind Sie darauf vorbereitet?