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Alles neu macht der Mai: Update 3.12

Alles neu macht der Mai: Update 3.12

soll „in den frühen Morgenstunden des 4.5.2022“ installiert werden.

Darüber informierte die BRAK mit Newsletter 5/2022 vom 2.5.2022, der hier um 16:07 Uhr eintraf.

Neben Fehlerbehebungen wird sich dieses Update inhaltlich zukünftig auswirken.

  • Unterstützung des Fernsignaturservice der BNotK

Mit Sondernewsletter 2/2022 vom 18.2.2022 hatte die BRAK informiert, dass im Laufe des Jahres 2022 wegen eines Technologiewechsels bei der BNotK alle beA-Karten ausgetauscht werden müssen. Wir hatten hier darüber berichtet.

Jetzt soll sukzessive mit dem Austausch der beA-Karten begonnen werden. Die BRAK weist darauf hin, dass die Nutzer selbst nichts veranlassen müssen, sondern von der Zertifizierungsstelle unmittelbar informiert werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, die bei Bestellung der beA-Karte angegebene E-Mail-Adresse auf Richtigkeit zu prüfen und bei einer Änderung die BNotK unter bea@bnotk.de mit dem Betreff: E-Mail-Aktualisierung zu informieren. Des Weiteren ist auf der Seite des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnisses zu prüfen, ob die dort eingetragene Postanschrift noch zutreffend ist. Muss diese korrigiert werden, bitte die örtliche RAK informieren. Deren Verzeichnis synchronisiert sich mit dem BRAV.

 

Ab der Version 3.12 können in der Webanwendung die Dokumente auch mit dem Fernsignaturdienst der BNotK qualifiziert elektronisch signiert werden. Es gibt eine umfassende, 4-seitige Zusatzinformation für das Fernsignaturverfahren.

Die Besonderheit der Fernsignatur besteht darin, dass das Zertifikat in der hochsicheren Umgebung der Zertifizierungsstelle verbleibt. Daher ist für die qeS eine Internetverbindung zwingend erforderlich. Und es schwingt auch etwas Zukunftsmusik mit: Die BNotK teilt mit, dass die neuen Chipkarten NFC-fähig sind, d.h. mit Ihnen könneeine kontaktlose Interaktion ausgelöst werden– bspw. wie es vom „kontaktlosen Bezahlen“ mit EC-oder Kreditkarte vielen bekannt ist. Das sindideale Voraussetzungen für etwaiges mobiles Arbeiten und Signieren mit einem Mobiltelefon oder Tablet und entsprechender App – ggf. auch ohne Chipkartenlesegerät.“ Wir sind gespannt, wann das Realität wird.

Um die PIN zu ändern, muss eine neue Software BNotK SAK Lite installiert werden. Bei der Installation wird man gefragt, ob man die Anwendung nur für sich oder für alle Benutzer installieren möchte. Hat man diese Entscheidung getroffen, klappt die Installation problemlos. Allerdings kommt dann zum Start der Hinweis:

Bei nochmaligen Testen klappt es dann:

Dann erkennt das System, dass hier noch eine Signaturkarte der alten Generation im Lesegerät steckt:

An dieser Stelle endet der Test (zumindest vorläufig, bis die im Februar 2022 bestellte Fernsignatur hier eingetroffen ist).

Weiter Informationen und Bestellmöglichkeiten gibt es auf der neuen Seite der BNotK: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/produkte/bea-produkte

Wer zusätzliche beA-Karten bestellen will, kann dies jetzt auch im Bundle tun: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/wizard/beA/info

Benötigt wird die SAFE-ID Nummer, die sich aus dem BRAV ergibt.

Die Mitarbeiterkarten kosten jetzt 90 Cent weniger. Wer noch auf die alte Webseite der BNotK https://bea.bnotk.de/bestellung/#/products geht, wird mit einem Hinweis auf „Bestellen“ auf die neue Seite umgeleitet. beA-Software-Zertifikate hingegen können noch auf der alten Website bestellt werden.

Nachrichtenversand an nicht-öffentliche Postfächer von Bereitschaftsdiensten der Justiz

Ich hatte mich schon gefreut. Hatte die BRAK doch vorab angekündigt, dass mit der neuen Version die Möglichkeit geschaffen wurde, mittels Eingabe einer SAFE-ID in das Adressfeld ein Postfach direkt zu adressieren. Leider gibt es kein separates Feld, sondern man muss die geheimen SAFE-ID-Nummern, die man durch das Gericht mitgeteilt bekommt, kopieren und dann in das Empfängerfeld direkt einfügen. Das klappt zwar, ggf. wäre es aus meiner Sicht aber sinnvoll gewesen, auch im Hinblick auf die neuen Gesellschaftspostfächer für Berufsausübungsgesellschaften, ein neues Feld einzufügen. Denn auch die Berufsausübungsgesellschaften erhalten ja eine eigene SAFE-ID-Nummer.

Die BRAK jedenfalls teilt mit: „Der Bundesrechtsanwaltskammer sind diese Adressen nicht bekannt.“

Man sollte sich also in Eilverfahren vorab bemühen, die SAFE-ID-Nummern der Justiz in Erfahrung zu bringen (das Verfahren sei vergleichbar zur bislang erfolgten Mitteilung nicht-öffentlicher Telefaxnummern der Bereitschaftsdienste, so die BRAK).

 

Welche Erfahrungen haben Sie mit beA, der Justiz und dem Elektronischen Rechtsverkehr gemacht?

Auf dem Anwaltstag 2022 in Hamburg wollen wir am 23.6.2022 von 11 – 12.30 Uhr über Ihre Erfahrungen und Lösungswege diskutieren. Senden Sie gerne Ihre Erfahrungen per Mail oder über unser Kontaktformular direkt an mich.

Podcast zum beA

Hören Sie gerne mal rein. Gemeinsam mit dem Anwaltverlag und dem Portal Anwaltspraxis Wissen habe ich eine Podcast-Reihe mit Fragen und Antworten zum beA aufgenommen.

 

 

Hamburg: Hamburgischer Anwaltverein: beA-Update für Praktiker:innen

In Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Anwaltverein findet live in Hamburg ein praxisorientierter Workshop statt:

beA-Update für Praktiker:innen

Ab Anfang 2022 ist die aktive Nutzung des beA Pflicht.
In diesem interaktiven Seminar erfahren Sie alles, was Sie für die rechtssichere Nutzung des beA beachten müssen.
Die Rechtsprechung zeigt, dass Kleinigkeiten entscheidend sein können, um im „worst case“ eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bekommen.
Sie erfahren, wo welche Haftungsrisiken lauern und wie Sie die Fettnäpfchen umgehen können.
Wie können Sie das beA effizient in Ihrer Kanzlei nutzen? Drucken allein reicht nicht!
Profitieren Sie von den Erfahrungen aus der Praxis und reichen Sie gerne Ihre Fragen schon vor dem Seminar ein.
Teilnehmer dieses Seminars können mit der Referentin auch nach der Veranstaltung im Dialog bleiben.

#Mahnverfahren #Zwangsvollstreckung #Empfangsbekenntnis #Ersatzeinreichung #Kanzleipostfach #Eingangsbestätigung #Wiedereinsetzung #Rechtsprechung #Signaturen #Rechteverwaltung #Vertretung #Syndikusanwalt #Rechtsabteilung #Rechtsanwalt #Rechtsanwältin

Bringen Sie Ihre beA-Karte nebst PIN mit.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

Ort: 25hours Hotel HafenCity, Überseeallee 5, 20457 Hamburg

 

 

Hamburg: Hamburgischer Anwaltverein: Das beA in der anwaltlichen Praxis

In Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Anwaltverein findet ein praxisorientierter Workshop statt:

Das beA in der anwaltlichen Praxis

Die aktive Nutzungspflicht rückt immer näher.

Machen Sie sich mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach vertraut und nutzen Sie die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs.

In diesem aktiven Workshop zeigen wir Ihnen in der praktischen Anwendung, wie Sie das beA in Ihren Kanzleialltag integrieren und die Arbeitsteilung zwischen Anwalt/Anwältin und Mitarbeiter/Mitarbeiterin sinnvoll gestalten.

– Scannen, drucken, exportieren – die Tücken stecken im Detail. Sie erfahren, wie Sie das beA rechtssicher nutzen.
– Was ist bei Störungen des beA zu beachten? Wie können Fristen sicher eingehalten werden?
– Einfache und qualifizierte elektronische Signatur, Stapelsignatur, Containersignatur, externe Signatur – was ist zulässig und wann verboten?
– Welche Haftungsrisiken bestehen und wie können diese vermieden werden? Wie handhabt man Vertretungen? Was ist beim Ausscheiden von Anwälten/Anwältinnen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zu beachten?

Sofern am Seminartag das beA verfügbar ist, zeigen wir live, wie Sie das beA optimal nutzen.

Bringen Sie Ihre beA-Karte nebst PIN mit.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

Aufgrund der Corona-Entwicklung findet das Seminar online statt.

 

Hamburg: Hamburgischer Anwaltverein: Das beA in der anwaltlichen Praxis

In Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Anwaltverein findet ein praxisorientierter Workshop statt:

Das beA in der anwaltlichen Praxis

Die aktive Nutzungspflicht rückt immer näher.

Machen Sie sich mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach vertraut und nutzen Sie die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs.

In diesem aktiven Workshop zeigen wir Ihnen in der praktischen Anwendung, wie Sie das beA in Ihren Kanzleialltag integrieren und die Arbeitsteilung zwischen Anwalt/Anwältin und Mitarbeiter/Mitarbeiterin sinnvoll gestalten.

– Scannen, drucken, exportieren – die Tücken stecken im Detail. Sie erfahren, wie Sie das beA rechtssicher nutzen.
– Was ist bei Störungen des beA zu beachten? Wie können Fristen sicher eingehalten werden?
– Einfache und qualifizierte elektronische Signatur, Stapelsignatur, Containersignatur, externe Signatur – was ist zulässig und wann verboten?
– Welche Haftungsrisiken bestehen und wie können diese vermieden werden? Wie handhabt man Vertretungen? Was ist beim Ausscheiden von Anwälten/Anwältinnen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zu beachten?

Sofern am Seminartag das beA verfügbar ist, zeigen wir live, wie Sie das beA optimal nutzen.

Bringen Sie Ihre beA-Karte nebst PIN mit.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

Aufgrund der Corona-Entwicklung findet das Seminar online statt.

 

Online: Hamburgischer Anwaltverein: Das beA in der anwaltlichen Praxis

In Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Anwaltverein findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

Online-Seminar!

Das beA in der anwaltlichen Praxis

Die aktive Nutzungspflicht rückt immer näher.

Machen Sie sich mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach vertraut und nutzen Sie die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs.

In diesem aktiven Workshop zeigen wir Ihnen in der praktischen Anwendung, wie Sie das beA in Ihren Kanzleialltag integrieren und die Arbeitsteilung zwischen Anwalt/Anwältin und Mitarbeiter/Mitarbeiterin sinnvoll gestalten.

– Scannen, drucken, exportieren – die Tücken stecken im Detail. Sie erfahren, wie Sie das beA rechtssicher nutzen.
– Was ist bei Störungen des beA zu beachten? Wie können Fristen sicher eingehalten werden?
– Einfache und qualifizierte elektronische Signatur, Stapelsignatur, Containersignatur, externe Signatur – was ist zulässig und wann verboten?
– Welche Haftungsrisiken bestehen und wie können diese vermieden werden? Wie handhabt man Vertretungen? Was ist beim Ausscheiden von Anwälten/Anwältinnen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zu beachten?

Sofern am Seminartag das beA verfügbar ist, zeigen wir live, wie Sie das beA optimal nutzen.

Gerne können Sie aktiv mit Ihrem Mikrofon / Kamera teilnehmen. Halten Sie Ihre beA-Karte nebst PIN und Lesegerät bereit. Mittels Screensharing können wir gemeinsam Ihr beA einbeziehen und dieses optimal konfigurieren.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

Ort: Online. Unsere Webinare veranstalten wir in Kooperation mit Schweitzer Fachinformationen Boysen & Mauke oHG. Ihre E-Mail-Adresse wird daher nach Ihrer Anmeldung aus technischen Gründen im GoToWebinar-System von Schweitzer Fachinformationen Boysen & Mauke oHG hinterlegt und nach Abwicklung des Webinars gelöscht.

 

Online: Hamburgischer Anwaltverein: Das beA in der anwaltlichen Praxis

In Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Anwaltverein findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

Online-Seminar!

Das beA in der anwaltlichen Praxis

Die aktive Nutzungspflicht rückt immer näher.

Machen Sie sich mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach vertraut und nutzen Sie die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs.

In diesem aktiven Workshop zeigen wir Ihnen in der praktischen Anwendung, wie Sie das beA in Ihren Kanzleialltag integrieren und die Arbeitsteilung zwischen Anwalt/Anwältin und Mitarbeiter/Mitarbeiterin sinnvoll gestalten.

– Scannen, drucken, exportieren – die Tücken stecken im Detail. Sie erfahren, wie Sie das beA rechtssicher nutzen.
– Was ist bei Störungen des beA zu beachten? Wie können Fristen sicher eingehalten werden?
– Einfache und qualifizierte elektronische Signatur, Stapelsignatur, Containersignatur, externe Signatur – was ist zulässig und wann verboten?
– Welche Haftungsrisiken bestehen und wie können diese vermieden werden? Wie handhabt man Vertretungen? Was ist beim Ausscheiden von Anwälten/Anwältinnen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zu beachten?

Sofern am Seminartag das beA verfügbar ist, zeigen wir live, wie Sie das beA optimal nutzen.

Gerne können Sie aktiv mit Ihrem Mikrofon / Kamera teilnehmen. Halten Sie Ihre beA-Karte nebst PIN und Lesegerät bereit. Mittels Screensharing können wir gemeinsam Ihr beA einbeziehen und dieses optimal konfigurieren.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

Ort: Online. Unsere Webinare veranstalten wir in Kooperation mit Schweitzer Fachinformationen Boysen & Mauke oHG. Ihre E-Mail-Adresse wird daher nach Ihrer Anmeldung aus technischen Gründen im GoToWebinar-System von Schweitzer Fachinformationen Boysen & Mauke oHG hinterlegt und nach Abwicklung des Webinars gelöscht.

 

beA – Update auf Version 3.4

beA – Update auf Version 3.4

Mit Sondernewsletter 1/2021 vom 20.04.2021 hat die BRAK über das Update auf die neue beA-Version 3.4 informiert.

Damit Sie die neue beA-Version 3.4 nutzen können, ist zwangsläufig eine Aktualisierung der beA Client Security erforderlich.
Durch einen vermehrten Zugriff war zeitweise der Server überlastet, der beA-Support dokumentierte die Störungen:

Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen der Version 3.4 vor:

  • Dateinamen

Dateinamen dürfen keine Leerzeichen enthalten. Unterstrich „_“ und Minus „-“ dürfen verwendet werden. Alle Buchstaben des deutschen Alphabets und alle Ziffern sind möglich. Zulässig ist nunmehr auch die Verwendung von Umlauten. Die maximale Dateinamenlänge beträgt 84 Zeichen inklusive der Dateiendung (.pdf). Bei Signaturdateien (.p7s = Signatur im beA) oder (.pkcs7 = externe Signatur) darf die Länge maximal 90 Zeichen betragen. beA weist mit einer Fehlermeldung darauf hin und verhindert das Hochladen von Dateien, die nicht diesen Vorgaben entsprechen.

Praxistipp: Stellen Sie Regeln auf, wie Dateinamen in Ihrer Kanzlei abgespeichert werden. Achten Sie auf eine einheitliche Speicherung. Überprüfen Sie vor dem Hochladen ins beA, ob die Dateinamen den nunmehr geltenden Vorgaben entsprechen.

Sollte versehentlich eine Datei doppelt hochgeladen werden, so weist auch hier das System auf den Fehler hin:

  • Signaturdatei wird verborgen

Bislang erschien die Signaturdatei unterhalb der Datei, die signiert wurde. Nunmehr weist ein kleiner Pfeil vor dem Dateinamen darauf hin, dass es sich um eine signierte Datei handelt. Klickt man auf diesen Pfeil, wird die Signaturdatei angezeigt:

  • Rangfolge ändern

Jetzt besteht die Möglichkeit, die Rangfolge der hochgeladenen Dateien mit den rechts neu hinzugekommenen Pfeilen unter der Überschrift „Rang“ zu verändern:

  • Strukturdatensatz

Der Strukturdatensatz ist eine maschinenlesbare Datei, die im Dateiformat XML bei Versand an das Gericht beigefügt werden und mindestens folgende Informationen enthalten soll:

  1. die Bezeichnung des Gerichts;
  2. sofern bekannt, das Aktenzeichen des Verfahrens;
  3. die Bezeichnung der Parteien oder Verfahrensbeteiligten;
  4. die Angabe des Verfahrensgegenstandes;
  5. sofern bekannt, das Aktenzeichen eines denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Verfahrens und die Bezeichnung der die Akten führenden Stelle.

Nunmehr ist das Häkchen bei Strukturdatensatz automatisch gesetzt. Es kann entfernt werden, wenn eine Nachricht an mehrere Empfänger versendet werden soll. Derzeit ist im beA nur pro Empfänger ein eigener Strukturdatensatz möglich.

Praxistipp: Beim Versand an Kollegen ist das Häkchen nicht erforderlich, es sei denn, Sie fordern ein elektronisches Empfangsbekenntnis an (das eEB ist ebenfalls ein Strukturdatensatz).

Darauf sollten Sie achten:

  • Schutzschriftenregister

Der beA-Support weist am 29.04.2021 darauf hin, dass beim Versand an das Schutzschriftenregister der Haken beim Strukturdatensatz deaktiviert werden muss: „da ansonsten beim Speichern bzw. Versenden der Nachricht die von Ihnen manuell angefügte Datei „xjustiz_nachricht.xml“, welche Sie unter https://www.zssr.justiz.de generiert haben, gelöscht und mit einer gleichnamigen Datei aus der beA Webanwendung überschrieben wird.“

  • Fehler bei der Signaturprüfung

Der beA-Support weist am 29.04.2021 darauf hin: „Beim Signieren eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) aus einem zuvor unter Abgabe eEB (Datum eintragen) gespeicherten Entwurfs entstehen Fehler, die dazu führen, dass die Signatur des eEB ungültig geprüft wird. Der Fehler tritt nicht auf, wenn das eEB vor dem Signieren NICHT gespeichert wurde. Bitte beachten Sie: Die Signatur des eEB ist nicht notwendig, wenn es der Postfachinhaber persönlich verschickt. Auch ohne Signatur kann ein Fehler entstehen, wenn nach dem Speichern der eEB-Abgabe als Entwurf das Datum noch einmal korrigiert wird. Der Fehler wird derzeit analysiert, wir informieren hier, sobald er behoben ist.“

  • Dringende Wartungsarbeiten

Der beA-Support teilt am 30.04.2021 mit: „Am 01.05.2021 finden Wartungsarbeiten am beA-System statt, durch die die derzeit auftretenden Performance-Einbußen im beA behoben werden sollen. Hierbei ist zwischen 00:30 Uhr und 02:30 Uhr mit Session-Abbrüchen zu rechnen.“

Auch die sporadisch noch auftretenden Störungen im Adressbuch stehen noch auf der To-Do-Liste:

  • Sporadische Störung bei der Suche im Adressbuch

„Die Suche nach beA-Adressen im EGVP-Adressbuch ist derzeit weiterhin sporadisch gestört, sodass es hierbei zur Fehlermeldung kommen kann, dass die Suchergebnisse unvollständig seien. In den Suchergebnissen ist dementsprechend anschließend kein beA-Eintrag enthalten. Eine Wiederholung der Suche führt in den häufigsten Fällen zu einem dann vollständigen Ergebnis inklusive beA-Adressen.

Umgekehrt kann es im beA zu Fehlermeldungen bei der Suche nach Justiz-Adressen kommen. Im beA erscheint somit eine Fehlermeldung die besagt, dass das gewählte Postfach möglicherweise nicht empfangsbereit ist. Es ist in einem solchen Fall empfohlen, das gewählte Gericht über „Empfänger hinzufügen“ → „Gesamtes Verzeichnis“ erneut als Empfänger hinzuzufügen. 

Wir arbeiten weiterhin gemeinsam mit der BNotK mit Hochdruck an der Behebung.“

  • Wartungsarbeiten am Serviceportal des beA-Anwendersupportes
    zwischen 01.05.2021 ab 14:00 Uhr und 02.05.2021 bis 22:00 Uhr

Der beA-Support informiert: „Zwischen Samstag, dem 01.05.2021 ab 14:00 Uhr und Sonntag, dem 02.05.2021 bis 22:00 Uhr sind Wartungsarbeiten am Serviceportal des beA-Anwendersupportes vorgesehen. In diesem Zeitraum wird das Serviceportal des beA-Anwendersupportes für ca. 4 Stunden nicht erreichbar sein. Anfragen an den beA-Anwendersupport können alternativ per E-Mail übermittelt werden: servicedesk@beasupport.de

 

Genießen Sie das erste Maiwochenende ohne beA und hoffen wir gemeinsam, dass alle derzeit vorhandenen Störungen und Performanceprobleme durch die nächtliche und Wochenendarbeit des beA-Support beseitigt werden. Wir wünschen hierzu gutes Gelingen!

 

 

Hilfe, mein beA funktioniert nicht mehr! – Update

Hilfe, mein beA funktioniert nicht mehr! – Ein Update

Immer wieder kommt es vor, dass das beA den Nutzer vor Herausforderungen stellt.

Bereits vor einem guten Jahr habe ich verschiedene Lösungen aufgezeigt, die beA-Nutzern die Fehlersuche erleichtern.

Zwischenzeitlich hat sich das beA verändert und deshalb ist auch für diesen Beitrag ein Update sinnvoll.

Gestern kam ich ab etwa 15.30 Uhr nicht mehr ins beA:

Leider stockte es an dieser Stelle, so dass es gar nicht zur Auswahl des Sicherheitstokens (beA-Karte oder Softwarezertifikat) kam.

Hilfreich ist es dann, auf der Seite des beA-Supports zu prüfen, ob eine Störung vorliegt. Unter Aktuelles sind geplante Wartungsarbeiten und Störungen zu finden:

  • Anruf bei der beA-Hotline

Nachdem ich am nächsten Morgen immer noch keinen Zugriff bekam, habe ich die Gelegenheit genutzt, um 9.17 Uhr die beA-Hotline anzurufen:

030 / 21 787 017.

Die Ansage informierte mich, dass ich in der Warteschlange an Position 4 sei. Um die Wartezeit zu überbrücken, bekommt man über die Bandansage hilfreiche Informationen und Tipps, die ggf. schon weiterhelfen können. Ich habe die Wartezeit genutzt und vorsorglich die beA Client Security nochmals neu installiert:

Die aktuelle Version hat die Versionsnummer 3.5.0.1

Damit gelang es mir dann, mich wieder am beA anzumelden :-)

Um 9.26 Uhr wurde ich informiert, dass ich nunmehr an Position 2 in der Warteschlange sei. Um 9.28 Uhr wurde mitgeteilt, dass der nächste freie Mitarbeiter gleich für mich bereit sei. Um 9.30 Uhr war ich an Position 1 und hat um 9.31 Uhr einen freundlichen Mitarbeiter am Telefon: Es seien derzeit keine Störungen gemeldet und auch die Wartungsarbeiten seien beendet. Um meinen Leser:innen eine Hilfestellung zu geben und ggf. auch, um einen Anruf bei der beA-Hotline zu vermeiden, bat ich den Mitarbeiter, ein paar typische Probleme zu schildern:

  • Browser

beA funktioniert in der Regel mit den gängigen Browsern. Allerdings sei beim Mozilla Firefox (aktuelle Version 87) ein SSL-Zertifikat notwendig und der private Modus darf nicht aktiviert sein. Auch könne das Anlegen einer Chronik zu Problemen führen. Es empfiehlt sich, dann z.B. mit dem Google Chrome oder dem Microsoft Edge zu testen, ob der Zugang zum beA gelingt.

  • Karte wird nicht gefunden

Wenn die beA-Karte nicht gefunden wird, kann das verschiedene Ursachen haben. Der Karten-Chip unterliegt der mechanischen Abnutzung. Achten Sie auch darauf, wie die Karte aufbewahrt wird und schützen Sie die Karte. Wenn es nicht an der Karte selbst liegt, ist eine Möglichkeit, die beA Client Security manuell zu beenden (rechte Maustaste auf beA Client Security Symbol und „Beenden“ auswählen), und dann die Karte ins Lesegerät stecken und die beA Client Security neu zu laden. Führt das nicht zum Ziel, kann geprüft werden, ob die Karte Kontakt mit dem Lesegerät hat (beim großen Reiner SCT blinkt ein grünes Licht und leuchtet dann konstant). Sollte das nicht weiterhelfen, kann geprüft werden, ob man mit einer Zweitkarte oder einem weiteren Lesegerät mehr Erfolg hat.

  • Ggf. benötigt auch das Lesegerät ein Update

Und auch ein Neustart des Rechners kann manchmal Wunder wirken;-)

Im Arbeitsalltag ist das sehr zeitaufwändig. Will man zumindest wissen, was im beA eingegangen ist und muss sich nicht zwingend mit der beA-Karte einloggen, weil z.B. der Schriftsatz mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden soll, ist auch ein beA-Softwarezertifikat, das als Datei auf dem Rechner oder einem USB-Stick installiert werden kann, eine Alternative (sofern man einen Schritt weiter kommt, wie bei meinem Problem).

Private Anbieter machen über das beA-Softwarezertifikat mittels gebührenpflichtiger App auch das Lesen von beA-Nachrichten auf dem iPhone oder iPad möglich.

  • Ist Ihre beA Client Security aktuell?

Mit Newsletter 3/2021 vom 12.3.2021 hat die BRAK über die neue beA-Version 3.3 und den Austausch der Java-Version von 8 auf 11 informiert.

Mitte April 2021 wird beA ein Update auf die Version 3.4 erhalten.

Dazu teilt die BRAK mit: „Nach Bereitstellung dieser Version 3.4 können Sie sich nicht mehr an der beA-Webanwendung anmelden, wenn Sie nicht zuvor die erforderliche Aktualisierung der beA Client-Security auf die Java-Version 11 ausgeführt haben.“

Der beA-Support gibt weitere Hinweise und Hilfestellung zur beA-Aktualisierung.

  • Arbeiten Sie mit Anwaltssoftware?

Softwarehersteller haben darauf hingewiesen, dass für die neue beA Client Security zunächst ein Update der Anwaltssoftware erforderlich ist. Klären Sie also vorher mit Ihrem Anbieter, wann Sie die neue beA Client Security laden können, damit die beA-Schnittstelle funktioniert.

 

Genießen Sie die Osterfeiertage und gönnen Sie auch Ihrem beA eine Pause;-)

Vielen Dank an Philipp Heinisch für diese Karikatur.

 

Online: Hamburgischer Anwaltverein: Das beA in der anwaltlichen Praxis

In Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Anwaltverein findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

Online-Seminar!

Das beA in der anwaltlichen Praxis

Die aktive Nutzungspflicht rückt immer näher.

Machen Sie sich mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach vertraut und nutzen Sie die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs.

In diesem aktiven Workshop zeigen wir Ihnen in der praktischen Anwendung, wie Sie das beA in Ihren Kanzleialltag integrieren und die Arbeitsteilung zwischen Anwalt/Anwältin und Mitarbeiter/Mitarbeiterin sinnvoll gestalten.

– Scannen, drucken, exportieren – die Tücken stecken im Detail. Sie erfahren, wie Sie das beA rechtssicher nutzen.
– Was ist bei Störungen des beA zu beachten? Wie können Fristen sicher eingehalten werden?
– Einfache und qualifizierte elektronische Signatur, Stapelsignatur, Containersignatur, externe Signatur – was ist zulässig und wann verboten?
– Welche Haftungsrisiken bestehen und wie können diese vermieden werden? Wie handhabt man Vertretungen? Was ist beim Ausscheiden von Anwälten/Anwältinnen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zu beachten?

Sofern am Seminartag das beA verfügbar ist, zeigen wir live, wie Sie das beA optimal nutzen.

Gerne können Sie aktiv mit Ihrem Mikrofon / Kamera teilnehmen. Halten Sie Ihre beA-Karte nebst PIN und Lesegerät bereit. Mittels Screensharing können wir gemeinsam Ihr beA einbeziehen und dieses optimal konfigurieren.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

Ort: Online. Unsere Webinare veranstalten wir in Kooperation mit Schweitzer Fachinformationen Boysen & Mauke oHG. Ihre E-Mail-Adresse wird daher nach Ihrer Anmeldung aus technischen Gründen im GoToWebinar-System von Schweitzer Fachinformationen Boysen & Mauke oHG hinterlegt und nach Abwicklung des Webinars gelöscht.

 

Online: Hamburgischer Anwaltverein: Das beA in der anwaltlichen Praxis

In Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Anwaltverein findet online ein praxisorientierter Workshop statt:

Online-Seminar!

Das beA in der anwaltlichen Praxis

Die aktive Nutzungspflicht rückt immer näher.

Machen Sie sich mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach vertraut und nutzen Sie die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs.

In diesem aktiven Workshop zeigen wir Ihnen in der praktischen Anwendung, wie Sie das beA in Ihren Kanzleialltag integrieren und die Arbeitsteilung zwischen Anwalt/Anwältin und Mitarbeiter/Mitarbeiterin sinnvoll gestalten.

– Scannen, drucken, exportieren – die Tücken stecken im Detail. Sie erfahren, wie Sie das beA rechtssicher nutzen.
– Was ist bei Störungen des beA zu beachten? Wie können Fristen sicher eingehalten werden?
– Einfache und qualifizierte elektronische Signatur, Stapelsignatur, Containersignatur, externe Signatur – was ist zulässig und wann verboten?
– Welche Haftungsrisiken bestehen und wie können diese vermieden werden? Wie handhabt man Vertretungen? Was ist beim Ausscheiden von Anwälten/Anwältinnen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zu beachten?

Sofern am Seminartag das beA verfügbar ist, zeigen wir live, wie Sie das beA optimal nutzen.

Gerne können Sie aktiv mit Ihrem Mikrofon / Kamera teilnehmen. Halten Sie Ihre beA-Karte nebst PIN und Lesegerät bereit. Mittels Screensharing können wir gemeinsam Ihr beA einbeziehen und dieses optimal konfigurieren.

Referent: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

Ort: Online. Unsere Webinare veranstalten wir in Kooperation mit Schweitzer Fachinformationen Boysen & Mauke oHG. Ihre E-Mail-Adresse wird daher nach Ihrer Anmeldung aus technischen Gründen im GoToWebinar-System von Schweitzer Fachinformationen Boysen & Mauke oHG hinterlegt und nach Abwicklung des Webinars gelöscht.

 

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