Es ruckelt beim beA: Neuigkeiten zum Update 3.11
Nein, es ist kein Aprilscherz;-)
In der Nacht zum 31. März 2022 gab es das beA Update auf die Version 3.11.
Viele Nutzer:innen versuchten am Vormittag, die neue beA Client Security zu laden und landeten „im Datenstau“.
Und um die Mittagszeit streikte dann die Telefonanlage des beA-Supports, vermutlich „liefen die Drähte heiß“.
Leider ruckelt es aktuell an einigen Ecken und Kanten:
Der beA Support meldet:
„Fehler nach der Aktualisierung der beA Client Security auf Terminalserver
Known Issue
Wird die beA Client Security in Verbindung mit einem Terminalserver verwendet, so erscheint bei einer gleichzeitigen Nutzung mehrerer Anwender die Meldung „Fehler beim Starten der beA Client Security“.
An der Bereitstellung einer Fehlerbehebung wird mit Hochdruck gearbeitet.“
„Fehler im beA durch Übermittlung eines fehlerhaften Strukturdatensatzes
In Prüfung
In Zusammenarbeit mit der Justiz werden derzeit Auffälligkeiten geprüft, die gemäß unseren Analysen auf die Übermittlung von fehlerhaften Strukturdatensätzen durch den Absender zurückzuführen sind.
Beim Empfang einer solchen Nachricht erscheint einmalig eine Fehlermeldung, die besagt, dass der Strukturdatensatz invalide sei. Der Export einer solchen Nachricht ist dann oft nicht möglich. Zudem sind für diese Nachrichten die Rücksendungen von elektronischen Empfangsbekenntnissen ebenfalls meist nicht möglich. Wir verweisen entsprechend auf den Wissensdatenbankartikel Ersatzeinreichung bei technischen Störungen (beasupport.de).“
„Auffälligkeit beim Export von Nachrichten mit großen Anhängen
Known Issue
Mit der beA-Version 3.11 werden die für den Versand von Nachrichten mit mehr Datenvolumen erforderlichen Anpassungen der beA-Webanwendung bereitgestellt. Derzeit kann es noch vorkommen, dass es beim Export einer Nachricht mit Anhängen ab ca. 70 MB zu einer Fehlermeldung kommt und der Export nicht erfolgt. Einschränkungen beim Versand und Empfang von Nachrichten mit großen Anhängen bestehen nicht, solange diese die bekanntgemachten Grenzen nicht überschreiten.
Die Behebung des Fehlers wird zeitnah erfolgen. Empfangene Nachrichten, die nicht exportiert werden konnten, können dann exportiert werden und müssen nicht erneut angefordert werden.“
Was gibt es Neues in der Version 3.11:
- Anpassung der Dateianzahl und der Dateimengen:
Ab 1.4.2022 werden die Anzahl der Dateien pro Nachricht von 100 auf 200 verdoppelt.
Insgesamt dürfen die Dateimengen anstelle von 60 MB jetzt 100 MB (102.400 KB laut Anzeige) groß sein.
Der beA Support weist darauf hin: „Bitte beachten Sie, dass die Erweiterung der Datenmengen erst ab dem 1.4.2022 gilt, auch wenn die neue beA-Version bereits am 31.03.2022 herausgegeben wird.“
Um 23.55 Uhr am 31.3.2022 kam dann folgende Meldung beim Erstellen einer Nachricht und Hochladen eines Anhangs:
- Kennzeichnung von Nachrichtenentwürfen als „persönlich/vertraulich“
Bislang waren Nachrichten, die als „persönlich/vertraulich“ gekennzeichnet wurden, für die Korrespondenz zwischen RAK und Anwält:in bestimmt. Nun gibt es für Nachrichten an andere Anwält:innen (beA zu beA) die Möglichkeit, in einem Kästchen die Nachricht als „persönlich/vertraulich“ zu markieren. Der beA Support weist darauf hin: „Damit sollen zukünftig auch mit dem beA Hinweise auf Verstöße gegen Berufspflichten gemäß § 25 BORA in vertraulicher Form von Anwalt zu Anwalt übermittelt werden können.“
Nachrichten mit dieser Kennzeichnung können nur durch Postfachinhaber oder Nutzer:innen mit den Rechten
11 – Nachricht (persönlich/vertraulich) öffnen
12 – Nachricht (persönlich/vertraulich) exportieren/drucken > enthält Recht 11
bearbeitet werden. Für die Bearbeitung von eEB sind die Rechte
16 – EBs signieren (persönlich/vertrauliche Nachrichten) > enthält Recht 11
17 – EBs versenden (persönlich/vertrauliche Nachrichten) > enthält Recht 11
erforderlich.
Sofern man im >Posteingang in der >Spaltenauswahl die Spalte >Persönlich/vertraulich in die >aktuelle Auswahl verschiebt, wird in der Nachrichtenübersicht ein kleines graues Schloß als Symbol dafür angezeigt:
In den Releaseinformationen sind zu diesen Neuerungen umfangreiche weitere Erläuterungen nachzulesen.
- Vereinfachte Auswahl von Authentifizierungstoken
Zur Anmeldung am beA wird ein Sicherheitstoken, entweder die beA Karte (Hardwarezertifikat = HW) oder ein Softwaretoken (Softwarezertifikat = SW) benötigt. Gibt es auf einem Rechner sowohl ein HW als auch ein SW, kann der Benutzende auswählen, mit welchem Token die Anmeldung erfolgen soll. Gibt es nur ein Zertifikat, wählt das System jetzt den Token automatisch aus, das spart einen Mausklick;-)
- Unterstützung weiterer Signaturkarten
Mit der beA Version 3.11 können Signaturkarten der Generation D-Trust 4.1 und TeleSec (TCOS 3.0 Signature Card 2.0) in der beA-Webanwendung für das Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen verwendet werden.
- Vorbereitungen auf eine neue Generation von Chipkarten der Bundesnotarkammer
Bereits im Februar hatten wir berichtet, dass alle beA-Karten ausgetauscht werden müssen. Mit der Version 3.11 wurden wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass die neue Generation von Chipkarten der Bundesnotarkammer in der beA-Webanwendung genutzt werden kann. Allerdings ändert sich für die Nutzer:innen derzeit noch nichts: „…genauere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt“.
Weiterhin wurden Fehler behoben und verschiedene Seiten der Anwenderhilfe erstellt und aktualisiert.
Welche Erfahrungen haben Sie mit beA, der Justiz und dem Elektronischen Rechtsverkehr gemacht?
Auf dem Anwaltstag 2022 in Hamburg wollen wir am 23.6.2022 von 11 – 12.30 Uhr über Ihre Erfahrungen und Lösungswege diskutieren. Senden Sie gerne Ihre Erfahrungen per Mail oder über unser Kontaktformular direkt an mich.
So schrieb mir eine Anwältin:
Podcast zum beA
Hören Sie gerne mal rein. Gemeinsam mit dem Anwaltverlag und dem Portal Anwaltspraxis Wissen habe ich eine Podcast-Reihe mit Fragen und Antworten zum beA aufgenommen.