Update 1.12.2022:

beA-Update verschoben:

Der beA Support informiert unter beA TOP-THEMEN:

„Aufgrund unvorhergesehener technischer Komplikationen wurde die Auslieferung der beA-Version 3.16 zurückgenommen. Es wird somit beim Neustart der beA Client Security am 01.12.2022 KEINE Aktualisierung angeboten.

Wir informieren hier, sobald ein neuer Termin für die Inbetriebnahme bekannt gegeben werden kann.

Das Arbeiten im beA ist weiterhin über die derzeit veröffentlichte Version 3.15.6 uneingeschränkt möglich.“

Änderungen beim beA-Update 3.16: Aus für 32-Bit-Systeme

In der Nacht von Mittwoch, 30.11. auf Donnerstag, 1.12.2022, zwischen 00:30 und 04:30 Uhr wird das beA-Update auf die Version 3.16 installiert.

Wichtig: Bitte überprüfen Sie, ob die Betriebssysteme der PC, die mit beA arbeiten, auf 64 Bit laufen. Hintergrund ist die Tatsache, dass mit beA dann nur noch auf 64-Bit-Systemen gearbeitet werden kann.

Unter dem Stichwort „Goodbye beA-Win-32-Bit“ informiert der beA Support, dass aufgrund der Erhöhung der Datenkapazitäten im Elektronischen Rechtsverkehr ab 1.1.2023 (maximal 1.000 Dateien mit maximal 200 MB pro Nachricht) und aufgrund von ansteigenden Anforderungen im Bereich der IT-Security „komplexe kryptografische Funktionen zur Verschlüsselung von Nachrichten ein hohes Maß an Rechenkapazitäten“ benötigt werden, die mit 32-Bit-Versionen nicht mehr „in ausreichender Zeit und Qualität“ bewältigt werden können. Daher wird die BRAK mit Inbetriebnahme der beA-Version 3.16 das beA nur noch in einer 64-Bit-Version anbieten.

Was ist zu tun, wenn man noch eine 32-Bit-Version einsetzt?

Der beA Support informiert, dass man eine Fehlermeldung erhält und dann die Möglichkeit bekommt, die Installation des beA-Updates auf die 64-Bit-Version maximal bis zum 28. Februar 2023 zu verschieben. Danach könne beA mit einer 32-Bit-Version nicht mehr genutzt werden.

Wichtig: Für das beA-Update auf die 64-Bit-Version benötigt man Administratorrechte!

Was ändert sich noch?

  • Beim beA müssen verschiedene Komponenten aktualisiert werden, die der beA Support wie folgt beschreibt:

„Bestandteil der beA-Version 3.16 ist eine Aktualisierung der Basiskomponente der beA Client Security von der Version 3.2.3 auf die Version 3.3.3. 

Mit dieser Version wird auf die 64-bit-Version des beA umgestellt. 

Bestandteil der beA-Version 3.16 ist zudem ein Update der Anwendungskomponente der beA Client Security von der Version 3.15.0.3 auf die Version 3.16.0.4.

Beide Aktualisierungen müssen auf jedem Endgerät und für jedes Benutzerprofil durchgeführt werden, mit dem Sie die beA-Webanwendung nutzen möchten.

Wir unterscheiden die Versionen für folgende Komponenten:

    • beA Client Security Installer (beA-Basiskomponente, auf dem Arbeitsplatz des Endanwenders, installiert mit Administrator-Rechten; ändert sich von 3.1.0 / 3.2.3 auf 3.3.3)
      verschiebbar
    • beA Client Security (beA-Anwendungskomponente, auf dem Arbeitsplatz des Endanwenders, aktualisierbar von jedem Nutzer; ändert sich von 3.15.0.3 auf 3.16.0.4)
      zwingend erforderlich
    • beA Applikation (Im Rechenzentrum des Betreibers; ändert sich von 3.15.6 auf 3.16.x)“

Hinzu kommt, dass sich auch der Ziel-Ordner mit der Aktualisierung auf den beA Client Security Installer 3.3.3 ändert. Ab sofort wird die Datei unter „C:\Programme\BRAK\beAClientSecurity“ abgelegt. Die Bitte des beA Supports dazu lautet: „Bitte ändern Sie den Ziel-Ordner nicht.“

  • Wer sich noch mit einer beA-Karte anmeldet, bei der die erste Ziffer der 8-stelligen Kartennummer mit „2“ beginnt, erhält vor der PIN-Eingabe ein Pop-Up-Fenster mit dem Hinweis:

Und im beA-Newsletter 10/2022 vom 24.11.2022 wird darauf hingewiesen, dass neben der neuen Anzeige des Fachanwalts für Insolvenz- und Sanierungsrecht aufgrund „vielfacher Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern“ sich die BRAK entschlossen hat, die Eingabe eines Sicherheitscodes in der BRAV-Suche abzuschaffen! Das ist eine gute Maßnahme, war es bislang immer Glücksache, als Mensch das Rätsel des Sicherheitscodes auf Anhieb zu lösen.

  • Fehlerbehebungen

Wie immer, werden bekannte Fehler behoben und wir hoffen, dass die Unpässlichkeiten, die beA in der letzten Zeit heimgesucht haben, schnell der Vergangenheit angehören. In den sozialen Medien rumort es gewaltig, so werden „beA muss weg“-Rufe lauter und eine Petition gegen die BRAK wird gefordert. Das Legal Tech Verzeichnis hat die Ereignisse hier zusammengefasst. LinkedIn Teilnehmer können den gesamten Chat hier nachlesen.

Unter beA TOP-THEMEN findet sich ein Gemeinschaftsschreiben von BRAK und SIV-ERV vom 22.11.2022 mit „Wichtigen Informationen zum Jahreswechsel“ zum Thema Fernsignatur und Kanzleisoftware sowie den alternativen Signaturkarten, bei denen sich die qeS noch auf der Karte befindet.

Fazit:

Innerhalb von 11 Monaten ist beA „über Nacht“, d.h. nicht nutzbar bei Fristabläufen, lediglich zwei Mal ausgefallen: Von Montag, 31.10.2022, 21:30 Uhr bis Dienstag, 1.11.2022, 09:31 Uhr. Und am Donnerstag, 24.11.2022, 14:06 Uhr bis Freitag, 25.11.2022, 03:33 Uhr. Alle anderen Störungen waren von kurzer Dauer, Wartungsarbeiten wurden in der Nacht oder am Wochenende erledigt. Mit Updates sind immer wieder kleine oder größere Fehler verbunden, die im Nachhinein behoben werden müssen. Wir sind gespannt, welchen Eindruck beA in den verbleibenden Wochen bis zum Jahreswechsel macht. Allen beA-Nutzerinnen und beA-Nutzern wünsche ich gutes Gelingen, ggf. auch gute Nerven und wenn IT-Probleme auftreten: Nicht verzweifeln sondern anpacken! Kontaktieren Sie den beA Support: servicedesk@beasupport.de oder telefonisch von Montag bis Freitag (mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage): 030 / 21 78 70 17. Dort kann man auch per Fernwartung Hilfestellung geben.