Zeitplan des ERV
2016: Start von beA zum 1. Januar, Elektronische Erreichbarkeit der Anwälte durch die Gerichte, Kommunikation unter Anwälten möglich
2017: Nutzungspflicht des Schutzschriftenregisters zum 1. Januar
2018: Eröffnung des elektronischen Zugangs zu allen deutschen Gerichten, Verzögerung durch die Länder bis maximal zwei Jahre möglich
2020: Beginn der verpflichtenden Nutzung des ERV
2022: Späteste bundesweite Nutzungspflicht, Länder können die Verpflichtung bis zum 1.1.2020 vorziehen
2024: Elektronische Strafakte obligatorisch