Zeitplan des ERV

2016: Start von beA zum 1. Januar, Elektronische Erreichbarkeit der Anwälte durch die Gerichte, Kommunikation unter Anwälten möglich

2017: Nutzungspflicht des Schutzschriftenregisters zum 1. Januar

2018: Eröffnung des elektronischen Zugangs zu allen deutschen Gerichten, Verzögerung durch die Länder bis maximal zwei Jahre möglich

2020: Beginn der verpflichtenden Nutzung des ERV

2022: Späteste bundesweite Nutzungspflicht, Länder können die Verpflichtung bis zum 1.1.2020 vorziehen

2024: Elektronische Strafakte obligatorisch