Mitarbeiter-Chipkarte

Die Mitarbeiter-Chipkarte ist mit einem fortgeschrittenen Zertifikat ausgestattet. Damit kann der Mitarbeiter eines Rechtsanwalts sich am beA anmelden, Nachrichten empfangen sowie abzusendende Nachrichten zum Versand vorbereiten. Signiert der Anwalt seine Schriftsätze mit der beA-Karte Signatur, können Mitarbeiter mit ihrer Karte oder ihrem Softwarezertifikat auch versenden. Außerdem können Mitarbeiter mit der beA-Rolle „Systemverwalter“ andere Mitarbeiter für das beA-Postfach einrichten und verwalten.