Vor dem Löschen von Nachrichten beim Anwaltspostfach beA: am 30.3.2019 gibt es ein Update
Am Samstag, 30. März 2019, in der Zeit von 00.15 Uhr bis 22.00 Uhr stehen das Anwaltspostfach beA und auch das Bundesweite Amtliche Rechtsanwaltsverzeichnis nicht zur Verfügung.
Bevor die BRAK im April 2019 mit dem automatischen Löschen von Nachrichten im Anwaltspostfach beA beginnt, erfolgt ein Update des beA auf die Version 2.1.6.
Es werden sechs Fehler behoben, die die beA-Anwendung betreffen, zwei Fehler bei der beA-Client-Security und zwei Fehler, die die Schnittstelle zu den Kanzlei-Software-Herstellern betreffen.
Ab April beginnt die BRAK mit dem Löschen von Nachrichten gemäß § 27 RAVPV:
„Nachrichten dürfen frühestens 90 Tage nach ihrem Eingang
automatisch in den Papierkorb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verschoben werden.
Im Papierkorb befindliche Nachrichten dürfen frühestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht werden.“
Derzeit wird in der Schulungsumgebung das Löschen von Nachrichten gestestet.
Lesen Sie hier unsere Praxistipps zum Löschen und Exportieren von Nachrichten.
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