beA startet zum 29. September 2016!
Einen Tag vor Abschaltung des EGVP am 30. September 2016 soll beA jetzt am 29. September 2016 an den Start gehen.
Dies teilt die BRAK am 14. April 2016 auf ihrer Internetseite mit.
Jeder Rechtsanwalt soll ab dem 29. September 2016 auf sein Postfach zugreifen können. Voraussetzung ist, dass er rechtzeitig seine beA-Karte bestellt und die Erstregistrierung vornimmt. Die Erstregistrierung soll mindestens zwei Wochen vor dem Starttermin, also am 15. September 2016, möglich sein. Dazu wird die BRAK eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung stellen.
Die Produktion und der Versand der beA-Karten durch die BNotK soll unmittelbar wieder aufgenommen werden.
In diesem Zusammenhang gibt die BNotK wichtige Hinweise:
- …die Vertragslaufzeit wird kostenlos … bis zum 30.09.2016 verlängert.
- Jeder Rechtsanwalt, der bis 3 Monate vor dem beA-Start = 29. Juni 2016 mindestens eine beA-Karte Basis bestellt, wird zum beA-Start mindestens eine beA-Karte Basis ausgeliefert bekommen.
- Das Auf- bzw. Nachladen qualifizierter Zertifikate auf eine beA-Karte zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen wird … ab Ende Juni 2016 möglich sein.
- Wer bereits früher eine Signaturkarte … benötigt, kann die BRAK-Signaturkarte bestellen, die unverzüglich lieferbar ist. Bitte beachten Sie, dass diese keinen Zugriff auf das beA ermöglicht. Für den Zugriff auf das beA ist eine zusätzliche beA-Karte notwendig.
- …die Auslieferung der Mitarbeiterkarten … strebt die BNotK im zweiten Quartal an. Vorbestellungen sind weiter möglich.
Unsere Empfehlung:
a) Notieren Sie die Frist zum 29. Juni 2016.
b) Prüfen Sie, ob bereits alle notwendigen beA-Karten, Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikate bestellt wurden.
c) Bestellen Sie ggf. vorab eine Signaturkarte der BRAK, falls Sie qualifiziert elektronisch signieren wollen.
5 Tipps, um sich auf beA und den elektronischen Rechtsverkehr vorzubereiten
- Benennen Sie einen beA-Beauftragten:
im Idealfall ein Anwalt und ein Mitarbeiter als Tandem - Erstellen Sie Ihren individuellen Zeitplan:
Wann soll Ihre Kanzlei „ready“ für den Elektronischen Rechtsverkehr sein?
(unabhängig vom neuen Starttermin des beA!) - Prüfen Sie alle technischen Voraussetzungen:
stimmt die Breitbandqualität an Ihrem Standort,
haben Sie die notwendigen beA-Karten für Anwälte und Mitarbeiter, zusätzliche Softwarezertifikate, Kartenlesegeräte, bestellt? - In welchen Bereichen sind Veränderungen
a) zwingend notwendig
b) wünschenswert
c) nicht erforderlich?
Erstellen Sie eine Prioritätenliste und kümmern Sie sich zunächst um die Punkte unter a). - Betrachten Sie beA als weiteren Kommunikationskanal und prüfen Sie, ob und wann beA Briefpost, Telefax, E-Mail & Co. in Ihrer Kanzlei ersetzt oder ergänzt.
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