Stufenweise Neustart des Anwaltspostfachs beA geplant

Am 27. Juni 2018 entscheidet die Präsidentenkonferenz, ob das Anwaltspostfach beA ab dem 3. September 2018 wieder starten soll

Gestern noch wurde das secunet-Gutachten mit Spannung erwartet. Am Abend des 20. Juni 2018 wurde das rund 90 Seiten umfassende Gutachten von der BRAK veröffentlicht. Zeitgleich mit der Presseerklärung wurde auch das 10-seitige Anschreiben des BRAK-Präsidenten Ekkehart Schäfer an seine Kollegin und seine Kollegen veröffentlicht.

Danach soll die Präsidentenkonferenz am 27. Juni 2018 entscheiden, ob das Anwaltspostfach beA in einem mehrstufigen Zeitplan wieder starten soll.

Ab dem 4. Juli 2018 soll die neue beA-Client-Security zur Verfügung gestellt werden

Der Zeitplan sieht vor, dass ab dem 4. Juli 2018 die Bereitstellung und der Download der neuen beA-Client-Security möglich ist. Diejenigen Anwältinnen und Anwälte, die sich bislang noch nicht registriert haben, können dies ab dem 4. Juli 2018 nachholen. Ein Zugriff auf die Postfächer soll noch nicht möglich sein, diese bleiben gesperrt. Wer sich bereits erstregistriert hat, braucht nichts zu tun.

Am Montag, 3. September 2018, soll die passive Nutzungspflicht wieder aufleben

Der Restart soll von der BRAK durch umfangreiche Maßnahmen (Anleitungen auf der Homepage, Newsletter, Pressebegleitung) begleitet werden.

Im Begleitschreiben und im Gutachten werden verschiedene Schwachstellen in Kategorien A, B und C eingeteilt und das beA soll nur bei Beseitigung aller Risiken der Kategorie A wieder in Betrieb genommen werden. Atos und secunet haben bis zum 2. September 2018 die fristgerechte Erledigung zugesagt.

Wenige Risiken der Kategorie B würden verbleiben, das Präsidium der BRAK hält den Restart für vertretbar und erläutert dies. Risiken der Kategorie C sollen im Rahmen der Wartung und Pflege mit Atos erörtert und bei Bedarf beseitigt werden.

Der Irreführung des Elektronischen Rechtsverkehrs durch „Fake-Postfächer“ soll damit begegnet werden, dass die Wiederinbetriebnahme zunächst ohne die Anbindung der Bürger-Postfächer erfolgt und eine gesamtheitliche Lösung für die EGVP-Verbund gefunden ist.

Zum kritisch eingestuften HSM erklärt der noch amtierende BRAK-Präsident: „Das Präsidium sieht keine Veranlassung, an dem Konzept der Umverschlüsselung der Postfachschlüssel im HSM etwas zu ändern. Es greift die Feststellung der secunet auf, dass bei vorhandenem Vertrauen die bisherige Praxis fortgesetzt werden kann.“

Panik und betriebsame Hektik sind fehl am Platz. Warten wir das Ergebnis der am 27. Juni 2018 von 11 bis 16 Uhr angesetzten außerordentlichen Präsidentenkonferenz in Berlin ab. Wir bleiben für Sie „am Ball“.

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